Lebensgefährliche Messerattacke in Hagenow: Cousin überlebt nur durch Notoperation
Im August 2025 eskalierte ein Streit in Hagenow zu einer brutalen Messerattacke, bei der ein 38-Jähriger seinen eigenen Cousin lebensgefährlich verletzt haben soll. Die Anklagebehörde ist überzeugt, dass der Angreifer eine Tötungsabsicht verfolgte, allerdings keine Mordabsicht im rechtlichen Sinne vorlag. Der schwer verletzte Cousin überlebte die Attacke nur durch eine sofortige Notoperation.
Blutige Eskalation bei Kinderübergabe
Den Ermittlungen zufolge war der Auslöser für die Gewalttat ein Sorgerechtsstreit zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Partnerin. Am Tag der Tat erschienen der Cousin und die Frau vor der Wohnung des 38-Jährigen, um die gemeinsamen Kinder abzuholen. Während dieser Übergabe entwickelte sich ein hitziger Streit über finanzielle Forderungen, die der Angeklagte gegenüber seinem Cousin geltend machte.
Die Situation eskalierte schließlich, als der 38-Jährige ein Messer mit einer 13 Zentimeter langen Klinge zog und seinen Verwandten attackierte. In schneller Abfolge stach er dem Opfer zweimal in den linken Oberkörper – einmal in die Brust und einmal in den Unterbauch. Die Verletzungen waren so schwer, dass sie unmittelbar lebensbedrohlich waren.
Prozessbeginn am Landgericht Schwerin
Vor der Großen Strafkammer 2 am Landgericht Schwerin soll am 18. März 2026 der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter beginnen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Insgesamt sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt.
Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass die Ermittler davon ausgehen, der Angreifer habe die Tat mit der Absicht begangen, seinen Cousin zu töten oder dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Der 38-Jährige, der aus Syrien stammt, ließ sich nach der Tat widerstandslos von der Polizei festnehmen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Notoperation verhinderte tödlichen Ausgang
Das Opfer erlitt durch die Messerstiche derart schwere Verletzungen, dass nur eine sofortige chirurgische Intervention sein Leben retten konnte. Der Tod des Geschädigten konnte nur durch eine unverzügliche Notoperation abgewendet werden, heißt es in den Gerichtsunterlagen. Die medizinische Versorgung erfolgte unter lebensbedrohlichen Umständen.
Strafrechtliche Konsequenzen
Für einen vollendeten Totschlag sieht das deutsche Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen sogar lebenslange Haft. Bei einem versuchten Totschlag fällt das Strafmaß in der Regel deutlich milder aus. Als untere Grenze werden häufig zwei Jahre Freiheitsstrafe genannt, wobei die genaue Höhe von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
Die Justiz muss nun im kommenden Prozess klären, welche Motive und Umstände zu dieser familiären Tragödie führten und welche strafrechtlichen Konsequenzen der Angreifer zu erwarten hat.



