Prozess um brutalen Messerangriff in Hagenow: Cousin überlebte nur knapp
Messerangriff in Hagenow: Prozess gegen 38-Jährigen beginnt

Prozess um brutalen Messerangriff in Hagenow: Cousin überlebte nur knapp

Im August 2025 soll sich in Hagenow eine dramatische Familientragödie mit blutigem Ausgang ereignet haben. Ein 38-jähriger Mann aus Syrien steht nun vor der Großen Strafkammer 2 am Landgericht Schwerin, weil er seinen eigenen Cousin mit einer 13 Zentimeter langen Klinge lebensgefährlich verletzt haben soll. Der Prozess beginnt am 18. März und ist zunächst auf fünf Verhandlungstage angesetzt.

Lebensgefährliche Stiche in schneller Abfolge

Laut Anklage soll der Angeklagte seinem Cousin während eines Streits „in schneller Abfolge“ zweimal in den Oberkörper gestochen haben – einmal in die linke Brust und einmal in den linken Unterbauch. Die Verletzungen waren so schwer, dass das Opfer nur durch eine sofortige Notoperation gerettet werden konnte. „Der Tod des Geschädigten konnte nur durch eine unverzügliche Notoperation abgewendet werden“, heißt es in den Gerichtsunterlagen.

Eskalation bei Kinderübergabe

Den Ermittlungen zufolge eskalierte die Situation im Rahmen einer Kinderübergabe. Der Cousin und die Ex-Partnerin des Angeklagten waren vor dessen Wohnung erschienen, um die gemeinsamen Kinder abzuholen. Dabei entwickelte sich ein Streitgespräch über finanzielle Forderungen des 38-Jährigen gegenüber seinem Cousin. In dieser hitzigen Auseinandersetzung soll der Angeklagte dann das Messer gezogen und die brutale Attacke verübt haben.

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Anklage: Versuchter Totschlag ohne Mordabsicht

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Die Ermittler gehen davon aus, dass er die Tat mit Tötungsabsicht oder zumindest billigender Inkaufnahme des Todes ausführte. Allerdings sieht die Anklage keine Mordabsicht, was für das Strafmaß entscheidend sein könnte.

Nach der Tat ließ sich der mutmaßliche Angreifer widerstandslos von der Polizei festnehmen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Für einen vollendeten Totschlag sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor, in schweren Fällen sogar lebenslange Haft. Bei versuchtem Totschlag fällt das Strafmaß in der Regel milder aus – häufig beginnt die Strafe bei zwei Jahren Freiheitsentzug.

Familienkonflikt mit dramatischen Folgen

Hintergrund der Tat war offenbar ein lang schwelender Sorgerechtsstreit zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Partnerin. Was als friedliche Kinderübergabe geplant war, endete in einer Gewaltexplosion, die beinahe tödlich ausgegangen wäre. Der Prozess vor dem Landgericht Schwerin wird nun die genauen Umstände aufklären und über Schuld und Strafe des 38-Jährigen entscheiden.

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