Prozess um Messerangriff in Hagenow: 13-Zentimeter-Klinge im Sorgerechtsstreit
Messerangriff in Hagenow: Prozess um 13-Zentimeter-Klinge

Prozess um brutalen Messerangriff in Hagenow beginnt am 18. März

Im August 2025 soll es in Hagenow zu einem besonders brutalen Messerangriff gekommen sein, bei dem ein 38-Jähriger seinen eigenen Cousin lebensgefährlich verletzte. Die Anklage wirft dem Mann aus Syrien versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Der Prozess vor der Großen Strafkammer 2 am Landgericht Schwerin ist für den 18. März angesetzt und soll zunächst fünf Verhandlungstage umfassen.

13-Zentimeter-Klinge traf Cousin in schneller Abfolge

Laut Ermittlungen soll der Angeklagte seinem Cousin während eines Streits zweimal in schneller Abfolge mit einer 13 Zentimeter langen Klinge in den Oberkörper gestochen haben. Die Stiche trafen die linke Brust und den linken Unterbauch des Opfers und verursachten lebensbedrohliche Verletzungen. Nur eine sofortige Notoperation konnte das Leben des Geschädigten retten, wie das Landgericht Schwerin mitteilte.

Sorgerechtsstreit als Auslöser der blutigen Auseinandersetzung

Der Hintergrund der Tat ist nach Angaben der Ermittler ein Sorgerechtsstreit zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Partnerin. Am Tattag waren der Cousin und die Frau vor der Wohnung des 38-Jährigen erschienen, um die gemeinsamen Kinder abzuholen. Dabei eskalierte die Situation zwischen den beiden Männern. „Im Rahmen der Übergabe der Kinder entwickelte sich wegen finanzieller Forderungen des Angeklagten gegen seinen Cousin ein Streitgespräch“, schildert das Landgericht den Ablauf. Der Angeklagte habe dann das Messer gezogen und seinen Cousin attackiert.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Angeklagter sitzt in Untersuchungshaft – Strafmaß könnte milder ausfallen

Der mutmaßliche Messerangreifer ließ sich nach der Tat widerstandslos von der Polizei festnehmen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Für einen vollendeten Totschlag sieht das Strafgesetzbuch eine Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen sogar lebenslange Freiheitsstrafe. Da das Opfer überlebte, wird der Fall als versuchter Totschlag behandelt, was in der Regel zu einem milderen Strafmaß führt. Häufig wird hier eine untere Strafgrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe genannt.

Die Anklage ist überzeugt, dass der Angeklagte eine Tötungsabsicht hatte oder den Tod seines Cousins billigend in Kauf nahm, sieht jedoch keine Mordabsicht. Die Verhandlung wird die genauen Umstände der Tat und die Beweggründe des 38-Jährigen detailliert aufklären müssen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration