Staatsanwaltschaft erhebt schwere Mordanklage gegen ehemalige Stiefmutter
Die Staatsanwaltschaft Rostock hat formell Anklage gegen Gina H. (29) erhoben. Der Frau wird vorgeworfen, ihren ehemaligen Stiefsohn Fabian (8) aus Güstrow im Oktober vergangenen Jahres ermordet zu haben. Die Anklageschrift wirft der 29-Jährigen einen besonders schweren Fall von Mord vor, der durch Heimtücke und niedrige Beweggründe gekennzeichnet sein soll.
Vier Tage nach Verschwinden: Verbrannte Leiche entdeckt
Der achtjährige Fabian war am Freitag, dem 10. Oktober, spurlos verschwunden. Erst vier Tage später, am 14. Oktober, wurde seine Leiche am Rande eines Tümpels bei Klein Upahl entdeckt – und zwar in verbranntem Zustand. Die damalige Ex-Freundin von Fabians Vater, Gina H., hatte zunächst behauptet, den Jungen zufällig bei einem morgendlichen Spaziergang mit ihrem Hund entdeckt zu haben.
Doch die Ermittlungen der Polizei führten in eine andere Richtung: Am 6. November 2025 wurde Gina H. an ihrer Wohnadresse in Reimershagen festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die 29-Jährige die Tat allein geplant und ausgeführt hat.
Detailierte Tatablaufbeschreibung in der Anklageschrift
Laut den Ermittlungsergebnissen soll Gina H. am Morgen des 10. Oktober mit ihrem orangefarbenen Pick-up zur Wohnanschrift von Fabian gefahren sein. Unter einem bislang nicht näher benannten Vorwand soll sie den Achtjährigen aus dem Haus gelockt haben. Anschließend sei sie mit dem Jungen nach Klein Upahl gefahren und zu Fuß zu dem abgelegenen Tümpel gelaufen.
An diesem Ort soll die 29-Jährige Fabian mit sechs Messerstichen in den Oberkörper getötet haben. Um die Spuren ihrer Tat zu beseitigen, habe sie den Leichnam später mit Brandbeschleuniger angezündet. Diese grausamen Details finden sich in der nun vorgelegten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Rostock.
Prozessbeginn wird für Mai erwartet
Staatsanwaltschaftssprecher Harald Nowack äußerte sich gegenüber Medienvertretern zu den nächsten Schritten: „Mit der Ansetzung der Gerichtstermine befasst sich jetzt dieselbe Kammer, die auch bereits die Haftbeschwerde geprüft hat. Sie ist mit dem Fall schon vertraut, ich gehe daher davon aus, dass der Prozess relativ zeitnah beginnt.“
Spätestens Anfang Mai müsste die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Rostock starten – denn dann sitzt Gina H. sechs Monate in Untersuchungshaft und müsste nach geltender Rechtslage in der Regel entlassen werden, wenn bis dahin kein Prozessbeginn erfolgt ist. Bereits im Dezember hatte der Verteidiger der Angeklagten erfolglos Haftprüfung und Haftbeschwerde eingelegt.
Die Polizei hatte während der Ermittlungen nicht nur den Tatort, sondern auch die Pferdekoppeln der Tatverdächtigen intensiv durchsucht. Die genauen Motive für die mutmaßliche Tat bleiben laut Staatsanwaltschaft vorerst unklar, werden aber als „niedrige Beweggründe“ klassifiziert. Der Fall hat die Region Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere die Gemeinde Güstrow schwer erschüttert.



