Mutter in Tessenow erstochen: Sohn gilt als schuldunfähig – Sicherungsverfahren läuft
Mutter erstochen: Sohn schuldunfähig – Sicherungsverfahren

Mutter in Tessenow erstochen: Sohn gilt als schuldunfähig – Sicherungsverfahren läuft

Im tragischen Fall der getöteten 63-jährigen Frau in Tessenow im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat die Staatsanwaltschaft nun entscheidende Schritte eingeleitet. Nach intensiven Ermittlungen, die sich über rund fünf Monate erstreckten, geht die Behörde davon aus, dass der tatverdächtige Sohn aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat.

Spezielles Gerichtsverfahren mit möglichem Freiheitsentzug

Statt einer regulären Anklage hat die Staatsanwaltschaft am Landgericht Schwerin ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt. Dieses besondere Verfahren zielt nicht auf eine herkömmliche Strafe wie Gefängnis ab, sondern kann dennoch mit Freiheitsentzug enden. Das Gericht kann die Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik anordnen, um die Allgemeinheit vor einer potenziell gefährlichen Person zu schützen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte, dass bei diesem Verfahren zwar keine Strafe verhängt wird, die Maßnahme jedoch grundsätzlich zeitlich unbefristet sein kann. „Die Unterbringung dauert so lange, bis von der Person keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht“, erklärte der Beamte.

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Tat im September 2025 mit brutalen Verletzungen

Die schreckliche Tat ereignete sich im September 2025 in der Wohnung eines Neubaublocks in Tessenow. Laut den Ermittlungen soll der Sohn seiner Mutter mit einem Messer mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben, an denen die 63-Jährige noch am Tatort verstarb. Unmittelbar nach der Gewalttat wurde gegen den Mann aus der Ukraine ein Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen.

Der Beschuldigte wurde zunächst in Untersuchungshaft genommen und später in eine psychiatrische Klinik überstellt. Diese Maßnahme basiert auf einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachten. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war und unter einer psychischen Erkrankung litt.

Ablauf des Sicherungsverfahrens ähnlich einem Strafprozess

Die Abläufe in einem Sicherungsverfahren ähneln denen eines normalen Strafprozesses, obwohl es sich um ein spezielles juristisches Instrument handelt. Auch hier findet eine Hauptverhandlung mit umfassender Beweisaufnahme statt, bei der:

  • Zeugen vernommen werden können
  • Gutachter ihre Expertise einbringen
  • Der Beschuldigte angehört wird
  • Das Anrecht auf einen Verteidiger gewahrt bleibt

Interessanterweise hat der Sohn die Gewalttat bislang bestritten, während die Staatsanwaltschaft von einem hinreichenden Tatverdacht ausgeht. Das Gericht wird nach Abschluss des Verfahrens entscheiden, ob der Beschuldigte tatsächlich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.

Dieser Fall unterstreicht die komplexen juristischen und medizinischen Herausforderungen, die bei Straftaten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen auftreten. Das Sicherungsverfahren bietet hier einen rechtlichen Rahmen, der sowohl den Schutz der Gesellschaft als auch die Behandlung des Erkrankten in den Blick nimmt.

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