Sicherungsverfahren gegen Sohn nach Tötung der Mutter
Im Fall der getöteten 63-Jährigen in Tessenow beantragt die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren. Der Sohn soll schuldunfähig gewesen sein.
Im Fall der getöteten 63-Jährigen in Tessenow beantragt die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren. Der Sohn soll schuldunfähig gewesen sein.
Im Fall der getöteten 63-Jährigen in Tessenow geht die Staatsanwaltschaft von Schuldunfähigkeit des Sohnes aus. Ein Sicherungsverfahren mit möglicher unbefristeter Unterbringung in Psychiatrie wurde beantragt.