Neun Monate Haft für Dorf-Terror: Mann aus Hohenmocker wegen 25 Straftaten verurteilt
Neun Monate Haft für Dorf-Terror in Hohenmocker

Neun Monate Haft für Dorf-Terror: Mann aus Hohenmocker wegen 25 Straftaten verurteilt

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen 60-jährigen Mann aus Hohenmocker zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte, der in wenigen Tagen 61 Jahre alt wird, muss zudem eine Geldstrafe von 1400 Euro zahlen. Die Entscheidung fiel nach einem Prozess, in dem dem Mann vorgeworfen wurde, über Jahre hinweg den Dorffrieden in Hohenmocker massiv gestört zu haben.

Gutachterin bestätigt psychische Erkrankung

Richterin Tanja Krüske betonte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung leide und somit als kranker Mensch zu betrachten sei. Eine psychiatrische Gutachterin hatte diese Einschätzung während des Verfahrens bestätigt, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Trotz der Erkrankung sah das Gericht die Notwendigkeit einer Strafe, da der Mann eine erhebliche Belastung für seine Umgebung darstelle und wiederholt Straftaten begangen habe.

„Das Strafrecht ist eigentlich nicht der richtige Weg, um hier für einen Ausgleich zu sorgen“, erklärte Richterin Krüske. „Angesichts einer Fülle von Vergehen ist jedoch eine Strafe notwendig, wobei man die Kirche im Dorf lassen muss.“

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25 Anklagepunkte und eklige Vorfälle

Die neunmonatige Haftstrafe wurde als Gesamtstrafe für insgesamt rund 25 Anklagepunkte verhängt. Dazu zählen unter anderem:

  • Nachstellung und Bedrohung von Nachbarn
  • Sachbeschädigung an Solarlampen, Wahlplakaten und Zäunen
  • Beleidigungen durch obszöne Anrufe und Briefe
  • Diebstahl in Tateinheit mit Hausfriedensbruch
  • Fahren ohne Führerschein

Besonders abstoßend waren laut Staatsanwaltschaft und Gericht Vorfälle, bei denen der Angeklagte tote Tiere oder einen Lammkopf vor die Türen von Nachbarn legte. Diese Handlungen sorgten gemeinsam mit schriftlichen und telefonischen Drohungen für Angst und Schrecken im Dorf.

Staatsanwaltschaft forderte längere Haftstrafe

Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert hatte. Die Anklagevertreterin verwies darauf, dass alle Geschädigten große Angst vor dem Angeklagten hätten und dieser trotz eingeschränkter Steuerungsfähigkeit durchaus einsichtig sei, was er tue.

Pflichtverteidiger Wolfgang Bockkamp setzte in seinem Plädoyer keinen eigenen Strafantrag gegen die Forderung der Staatsanwaltschaft. Er ging von Schuldunfähigkeit seines Mandanten aus und argumentierte, dass dieser eindeutig in Schüben auf seine Erkrankung reagiere und seine Fantasien für Realität halte.

Appell zur ärztlichen Hilfe

Richterin Krüske appellierte an den Verurteilten, der in den vergangenen zwei Jahren bereits dreimal in einer psychiatrischen Einrichtung war, ärztliche Hilfe anzunehmen. Da der Angeklagte nicht gewillt sei, notwendige Medikamente zuverlässig einzunehmen, könne das Gericht keine positive Sozialprognose treffen. Dies sei der Grund, warum die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden. Der Dorffrieden in Hohenmocker bleibt damit vorerst ein sensibles Thema, das die Gemeinschaft weiterhin beschäftigen wird.

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