Polizei-IT-Mitarbeiter zu acht Jahren Haft verurteilt: Schwerer Missbrauch und Kinderpornografie
Ein 43 Jahre alter IT-Mitarbeiter der Polizei Dortmund ist wegen sexuellen Missbrauchs sowie Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund ging damit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die siebeneinhalb Jahre beantragt hatte.
Geständnis und schockierende Details
Jan Hendrik B. hatte die Taten im Prozess am Landgericht Dortmund gestanden. Er räumte ein, über Jahre hinweg im Darknet Dateien mit anderen Nutzern getauscht zu haben. Zudem konnte er nicht ausschließen, dass sich darunter auch Material befand, das im Rahmen polizeilicher Ermittlungen beschlagnahmt worden war und zu dem er dienstlich Zugang gehabt hatte.
Nach Überzeugung des Gerichts handelte es sich teilweise um Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs von Säuglingen und Kleinkindern. Der Vorsitzende Richter Tim Wroblewski (49) sprach in der Urteilsbegründung von „teilweise den schwersten sexuellen Missbrauch von weiblichen Säuglingen und Kleinkindern“.
Eigene Aufnahmen und Festnahme
In drei Fällen fertigte der Angeklagte selbst Aufnahmen an: Sie zeigten Mädchen beim Schwimmen sowie ein Kleinkind beim Wickeln. Der Polizei-Beschäftigte arbeitete über zehn Jahre in der IT-Abteilung des Dortmunder Präsidiums.
Vor einem Jahr hatten Cybercrime-Ermittler der Kölner Staatsanwaltschaft den Regierungsbeschäftigten als Teil eines pädokriminellen Netzwerks enttarnt. Spezialeinsatzkräfte nahmen ihn fest, Polizisten durchsuchten seine Wohnung. Kurz darauf wurden auch sein Arbeitsplatz und sein ehemaliges Kinderzimmer durchsucht, umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.
Psychiatrisches Gutachten und Reaktion der Polizei
Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Angeklagten eine „pädophile und voyeuristische Störung“. Seine Schuldfähigkeit sei jedoch weder vermindert noch aufgehoben gewesen. Bei der Urteilsverkündung zeigte sich der Angeklagte emotional und verbarg sein Gesicht in den Händen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unabhängig vom Strafverfahren wurde der Mann bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst suspendiert und später aus dem Polizeidienst entlassen. Der damalige Polizeipräsident Gregor Lange erklärte: „Die Polizei tritt mit starken Ressourcen für den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen und Straftätern ein. Es versteht sich von selbst, dass solche Straftäter bei der Polizei keinen Platz haben.“
Die Verurteilung unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Straftaten und die konsequente Reaktion der Justizbehörden. Der Fall hat in Dortmund und darüber hinaus für erhebliche Betroffenheit gesorgt, insbesondere aufgrund der dienstlichen Position des Täters bei der Polizei.



