Eine 32-jährige Polizistin aus der Nähe von Neubrandenburg ist ihren Job losgeworden und muss zudem eine saftige Geldstrafe zahlen. Der Grund: Sie hatte mehrfach Dienstpläne abfotografiert und an ihren Ex-Lebensgefährten sowie an die Kapitänin ihres Sportteams weitergeleitet. Das Amtsgericht Pasewalk verurteilte die Frau nun zu einer Geldstrafe von 4050 Euro.
Hintergrund des Falls
Die junge Mutter war in einem Revier in Vorpommern eingesetzt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, in den Jahren 2020 bis 2022 an drei verschiedenen Terminen den Dienstplan ihrer Schicht abfotografiert und die Bilder versendet zu haben. Zudem soll sie ihrem Ex-Freund mitgeteilt haben, dass eine bestimmte Vorladung lediglich als Zeugenbefragung und nicht als Anschuldigung gedacht sei. Gegen einen bereits erlassenen Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt.
Prozessverlauf
Zum Verhandlungstermin erschien die 32-Jährige jedoch nicht. Ihr Anwalt erklärte, sie müsse sich um ihre kurzfristig erkrankten Kinder kümmern. Da die Frau ihren Verteidiger bevollmächtigt hatte, in ihrem Sinne zu handeln, konnte der Prozess nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwältin und Verteidiger dennoch stattfinden. Die Angeklagte beschränkte ihren Einspruch schließlich auf das Strafmaß und erkannte die Anklagepunkte an.
Urteil und Strafe
Richter Gerald Fleckenstein setzte die Geldstrafe auf 90 Tagessätze zu je 45 Euro fest, insgesamt 4050 Euro. Damit blieb er unter der Forderung der Staatsanwältin, die 5400 Euro beantragt hatte. Der Verteidiger hatte kurzzeitig eine Einstellung des Verfahrens ins Spiel gebracht, betonte jedoch, dass seine Mandantin ihren Dienstherren nicht habe schädigen wollen.
Bewertung des Richters
In seiner Urteilsbegründung bezeichnete Richter Fleckenstein das Abfotografieren der Dienstpläne als „keine gute Idee“. Die Auskunft über den Status der Vorladung bewertete er kritischer. Zugunsten der 32-Jährigen berücksichtigte er ihr Geständnis beziehungsweise die Rücknahme des Einspruchs sowie ihre bisherige Unbescholtenheit. Ihren Job als Polizistin ist die Frau jedoch auf jeden Fall los – ein Disziplinarverfahren hatte bereits zu ihrer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe geführt.
Finanzielle Folgen
Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte auch die Kosten des Disziplinarverfahrens und des Einspruchsverfahrens tragen. Die alleinerziehende Mutter hatte vor wenigen Monaten ein weiteres Kind bekommen und bis vor kurzem vom Elterngeld gelebt. Wie ihr Anwalt mitteilte, hat sie jedoch vor Kurzem eine neue Arbeit im Bildungsbereich aufgenommen. Dass sie auch dort keine Dienstpläne einfach abfotografieren und weiterleiten darf, dürfte ihr nach diesem Prozess bewusst sein.



