Hamburg: Prozess gegen rechtsextreme „Letzte Verteidigungswelle“ beginnt mit acht Angeklagten
Prozess gegen „Letzte Verteidigungswelle“ in Hamburg beginnt

Hamburg: Prozess gegen rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ eröffnet

Vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg hat am heutigen Tag der aufsehenerregende Prozess gegen die rechtsextreme Terrorvereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Insgesamt müssen sich acht Personen verantworten: sieben mutmaßliche Mitglieder der Gruppe sowie ein mutmaßlicher Unterstützer. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten schwere Straftaten vor, darunter Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime sowie linke Einrichtungen.

Junge Angeklagte mit radikaler Ideologie

Die Angeklagten sind zum Großteil sehr jung – bei ihrer Festnahme waren die meisten noch minderjährig. Dennoch sollen sie laut Anklage mit voller Verantwortungsreife gehandelt haben. Die Gruppe verstand sich laut Ermittlungen als letzte Instanz zur Verteidigung der sogenannten „Deutschen Nation“ und verfolgte das erklärte Ziel, durch gezielte Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner das demokratische System in Deutschland zum Einsturz zu bringen.

Konkrete Anschläge und Gewalttaten

Die Anklage listet mehrere konkrete Taten auf:

  • Im Oktober 2024 verübte die Gruppe einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern. Das Gebäude brannte vollständig aus, der Sachschaden belief sich auf eine halbe Million Euro. Nur durch Zufall wurden keine Menschen verletzt.
  • Im Januar 2025 versuchten zwei Mitglieder erfolglos, eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade hinterließen sie Hakenkreuze und rassistische Parolen wie „Ausländer raus“.
  • Ein geplanter Brandanschlag auf eine Unterkunft in Senftenberg (Brandenburg) konnte offenbar durch Hinweise von Journalisten verhindert werden.
  • Vier Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, Menschen angegriffen zu haben, die sie fälschlicherweise für pädophil hielten.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Rädelsführer und Vernetzung über Chatgruppen

Als mutmaßliche Rädelsführer sind drei junge Männer angeklagt. Zwei von ihnen stammen aus Mecklenburg-Vorpommern. Ein in Rostock festgenommener Jugendlicher soll der „Erfinder“ der Gruppe gewesen sein, die sich primär über verschlüsselte Chatgruppen organisierte. Er und zwei weitere Angeklagte fungierten als Administratoren dieser digitalen Netzwerke.

Festnahmen und Untersuchungshaft

Die Festnahmen erfolgten im Rahmen großangelegter Razzien im Mai 2025 in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen, bei denen 13 Objekte durchsucht wurden. Drei weitere Beschuldigte saßen bereits seit drei Monaten in Untersuchungshaft aufgrund von Haftbefehlen der Staatsanwaltschaften Dresden und Gera. Bis auf einen Angeklagten befinden sich alle weiterhin in Untersuchungshaft.

Verfahren unter Jugendstrafrecht mit möglichem Ausschluss der Öffentlichkeit

Da das Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz geführt wird – der älteste Angeklagte war bei Festnahme 21 Jahre alt und gilt als Heranwachsender – ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Mehrere Verteidiger haben bereits entsprechende Anträge angekündigt. Die Bundesanwaltschaft betont, dass auch die minderjährigen Angeklagten zur Tatzeit die nötige Reife besaßen, um das Unrecht ihrer Handlungen einzusehen, was eine strafrechtliche Verantwortung ermöglicht.

Der Prozess findet in Hamburg in demselben Gerichtssaal statt, in dem auch der sogenannte Block-Prozess verhandelt wird. Die Ermittlungen hatten zunächst bei Landesbehörden in Sachsen und Thüringen begonnen, bevor die Bundesanwaltschaft die Verfahrensübernahme beschloss. Die Anklage umfasst schwere Vorwürfe wie versuchten Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration