Prozess gegen rechte Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ beginnt in Hamburg
Vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg hat heute der Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Die Angeklagten, die bei ihrer Festnahme größtenteils noch minderjährig waren, müssen sich für eine Reihe schwerer Straftaten verantworten.
Anklagepunkte und mutmaßliche Taten
Laut Bundesanwaltschaft soll die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime sowie linke Einrichtungen geplant und teilweise auch verübt haben. Das erklärte Ziel der mutmaßlichen Terroristen sei es gewesen, durch gezielte Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland herbeizuführen. Die Mitglieder verstanden sich selbst als letzte Instanz zur Verteidigung der sogenannten „Deutschen Nation“.
Zu den konkreten Vorwürfen zählen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung. Ein besonders schwerwiegender Vorfall ereignete sich im Oktober 2024 in Altdöbern in Brandenburg. Dort brannte ein Kulturhaus nach einem mutmaßlichen Anschlag der Gruppe vollständig aus. Nur durch Zufall wurden die dort lebenden Menschen nicht verletzt. Der entstandene Sachschaden belief sich auf rund eine halbe Million Euro.
Weitere Anschlagsversuche und Vandalismus
Im Januar des vergangenen Jahres sollen zwei Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ in Schmölln in Thüringen vergeblich versucht haben, eine Asylbewerberunterkunft mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. Obwohl der Anschlag misslang, hinterließen sie an dem Gebäude Hakenkreuze und rassistische Parolen wie „Ausländer raus“.
Darüber hinaus planten drei weitere Mitglieder offenbar einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg in Brandenburg. Dieser konnte jedoch aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von „Stern“ und RTL verhindert werden. Vier der Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, Menschen angegriffen zu haben, die sie fälschlicherweise für pädophil hielten.
Festnahmen und Ermittlungen
Fünf der Angeklagten wurden nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai des vergangenen Jahres festgenommen. Bei diesen Durchsuchungen wurden insgesamt 13 Objekte durchsucht. Drei weitere Angeklagte saßen zu diesem Zeitpunkt bereits seit drei Monaten in Untersuchungshaft, basierend auf Haftbefehlen der Staatsanwaltschaften in Dresden und Gera.
Zuvor hatte es auch in Sachsen und Thüringen Durchsuchungen gegeben. Später übernahm die Bundesanwaltschaft das gesamte Verfahren. Bis auf einen Beschuldigten befinden sich alle Angeklagten weiterhin in Untersuchungshaft.
Strukturen und Rädelsführer der Gruppe
Die Gruppe soll sich hauptsächlich über Chatgruppen vernetzt haben. Als Rädelsführer gelten drei der jungen Männer, von denen zwei aus Mecklenburg-Vorpommern stammen. Ein in Rostock festgenommener Jugendlicher wird als „Erfinder“ der Gruppe bezeichnet. Er sowie ein in Wismar festgenommener junger Mann und ein weiterer Angeklagter traten laut Anklage als Gruppen-Administratoren auf.
Besonderheiten des Verfahrens
Da die Angeklagten zum Tatzeitpunkt größtenteils minderjährig waren, wird der Prozess nach dem Jugendgerichtsgesetz geführt. Die Bundesanwaltschaft betont, dass auch die minderjährigen Angeklagten „als Jugendliche mit Verantwortungsreife“ gehandelt hätten. Das bedeutet, dass sie reif genug gewesen seien, um das Unrecht ihrer Taten einzusehen – eine Voraussetzung für ihre strafrechtliche Verantwortung.
Der älteste Angeklagte war bei seiner Festnahme 21 Jahre alt und gilt strafrechtlich als Heranwachsender. Aufgrund der Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit von dem Verfahren möglich. Mehrere Verteidiger haben bereits entsprechende Anträge in Aussicht gestellt, was zu einer nicht-öffentlichen Verhandlung führen könnte.



