Prozessauftakt im Hochsicherheitstrakt: IS-Verdächtiger nach Messerattacke auf feiernde Fußballfans vor Gericht
Mit einem präparierten Gehstock und einer vorgetäuschten Behinderung soll ein mutmaßlicher IS-Terrorist in Bielefeld feiernde Fußballfans angegriffen haben. Nun beginnt an diesem Montag im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts der Prozess gegen den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. Die Bundesanwaltschaft hat den Mann wegen vierfachen versuchten Mordes angeklagt und bewertet den Angriff als islamistisch motivierten Terroranschlag.
Lebensgefährliche Verletzungen durch präparierten Gehstock
Vier Fans des ostwestfälischen Fußballclubs Arminia Bielefeld wurden bei dem Angriff am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einer Bielefelder Bar lebensgefährlich verletzt. Die Gruppe hatte dort den Aufstieg ihres Vereins gefeiert. Der zur Tatzeit 35-Jährige soll sich seinen Opfern in gebückter Haltung genähert und sich auf seinen präparierten Gehstock gestützt haben, um Hilfsbedürftigkeit vorzutäuschen. Mit dem Ausruf „Allahu Akbar“ habe er dann auf die Fußballfans eingestochen – in eindeutiger Tötungsabsicht. Alle vier Opfer überlebten den Angriff schwer verletzt und werden voraussichtlich im Prozess als Zeugen aussagen.
Festnahme und Ermittlungsergebnisse der Bundesanwaltschaft
Bereits einen Tag nach der Tat, am Abend des 19. Mai 2025, konnte der Verdächtige in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen werden. Er kam umgehend in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen, nachdem sich die Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund verdichtet hatten. In einem später erwirkten Haftbefehl wird M. zusätzlich Mitgliedschaft bei der Terrormiliz Islamischer Staat vorgeworfen.
Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Syrer spätestens 2014 in Syrien dem IS beigetreten ist und für die Organisation unter anderem als Wach- und Grenzposten im Raum Rakka gearbeitet hat. Nach seiner Einreise nach Deutschland über die Türkei habe er sich entschlossen, im Namen des weltweiten Dschihad für den IS „möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten“. M. wohnte zum Tatzeitpunkt in Harsewinkel bei Bielefeld und verfügte über einen befristeten Schutzstatus, der ihm im Dezember 2023 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt worden war.
Bekennervideo und sorgfältige Vorbereitung der Tat
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Beschluss zur Fortdauer der Untersuchungshaft festgehalten, dass sich der terroristische Charakter der Messerattacke aus mehreren Indizien ergibt:
- Ein umfassendes Geständnis des Angeklagten
- Die Auswertung seiner Social-Media-Accounts
- Mehrere Zeugenaussagen
- Ein für den IS bestimmtes Bekennervideo
Das Bekennervideo war laut Ermittlungen zur Veröffentlichung durch die Medienstelle des Islamischen Staates gedacht. Zudem soll der Angeklagte das Lokal, vor dem die Fußballfans feierten, bereits einige Tage vor der Tat ausgekundschaftet haben, was auf eine sorgfältige Planung des Anschlags hindeutet.
Verteidigung und Prozessverlauf
Der Syrer wird von den Rechtsanwälten Lutz Klose und Jan Gruner verteidigt. Diese kündigten an, sich an der sachlichen Aufklärung des Tathergangs zu beteiligen. Ein zentrales Ziel der Verteidigung wird es sein, eine lebenslange Haftstrafe sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat für den Prozess bis Anfang Juni insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt, was die Komplexität und Bedeutung des Verfahrens unterstreicht.
Der Prozessauftakt markiert einen wichtigen Schritt in der Aufarbeitung eines terroristischen Angriffs, der die Sicherheitsdebatte in Deutschland erneut in den Fokus rückt. Die genauen Umstände der Tat, die Motivation des Täters und die Frage nach möglichen Sicherheitslücken werden in den kommenden Wochen im Gerichtssaal detailliert untersucht werden.



