Prozess in Potsdam: Angeklagter schildert Vorgeschichte der tödlichen Tat
Im Landgericht Potsdam steht derzeit ein 51-jähriger Mann wegen des Totschlags seiner Ex-Frau vor Gericht. Der Angeklagte, der die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt, soll im Juni des vergangenen Jahres seine damals 43 Jahre alte Ex-Frau in deren Imbiss in Rathenow mit einem Küchenmesser getötet haben. Während der Verhandlung schilderte der Mann ausführlich die Vorgeschichte der Tat aus seiner persönlichen Perspektive.
Angeklagter fühlte sich erniedrigt und bedroht
Der 51-Jährige berichtete dem Gericht von anhaltenden Erniedrigungen durch seine Ex-Frau. „Wie ein Sklave“ habe er sich gefühlt, sagte er während seiner Aussage. Darüber hinaus lebte er in der ständigen Angst, von der Familie seiner Ex-Frau vergiftet zu werden. Permanent habe diese versucht, ihn mit „Drogen und Nervengift“ zu töten oder in eine Drogenabhängigkeit zu treiben. Diese Bedrohungsszenarien prägten laut seinen Angaben den Alltag der Beziehung.
Tatablauf mit tödlichen Folgen
Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft griff der Angeklagte zu einem Messer, als seine Ex-Frau gerade dabei war, Speisen in ihrem Imbiss vorzubereiten. Mit fünf Stichen verletzte er die Frau schwer, wobei die 13 Zentimeter lange Klinge die Lunge und mehrere innere Organe durchtrennte. Die Verletzungen führten zu massiven inneren Blutungen, an denen die 43-Jährige später im Krankenhaus verstarb. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor.
Emotionale Aussagen und mögliche psychische Erkrankung
Zu Beginn des Prozesses brach der Angeklagte mehrfach in Tränen aus. Er betonte, immer darauf geachtet zu haben, ein rechtschaffender Bürger zu sein, und lehne Gewalt grundsätzlich ab. Die Tat sei im Affekt geschehen, als seine Ex-Frau gedroht habe, ihm die zwei gemeinsamen Kinder vorzuenthalten. Immer wieder hob er eine mögliche eigene psychische Erkrankung zur Erklärung der Tat hervor. Ein psychiatrischer Gutachter soll im weiteren Verlauf des Prozesses noch zu Wort kommen, um diese Aspekte zu bewerten.
Der Prozess am Landgericht Potsdam wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Hintergründe von Beziehungskonflikten, die in Gewalt eskalieren können. Die Aussagen des Angeklagten über Erniedrigungen und Vergiftungsängste verdeutlichen die subjektiv empfundene Bedrohungslage, die letztlich zu der tödlichen Auseinandersetzung führte. Die Justiz muss nun abwägen, inwieweit diese Umstände bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden.



