Prozess um Entführung und Missbrauch: Sechsjährige aus Europapark-Rulantica gelockt
Prozess: Sechsjährige aus Europapark-Rulantica gelockt

Prozess um Entführung und Missbrauch: Sechsjährige aus Europapark-Rulantica gelockt

Vor dem Landgericht Freiburg hat am 9. Februar 2026 der Prozess gegen einen 31-jährigen Mann aus Rumänien begonnen. Der Angeklagte soll im vergangenen Sommer ein sechsjähriges Mädchen aus dem Erlebnisbad Rulantica im Europapark Rust entführt und anschließend sexuell missbraucht haben. Die Eltern des Kindes und der Angeklagte sahen sich erstmals im Gerichtssaal gegenüber, wobei der Mann sein Gesicht hinter einem Aktenordner verbarg.

Der schreckliche Vorfall im Familienparadies

Das Erlebnisbad Rulantica gilt als Paradies für Kinder und idealer Ort für Familienausflüge. Doch ausgerechnet hier kam es zu dem entsetzlichen Geschehen. Laut Anklage hatte das Mädchen im Bad kurzzeitig den Kontakt zu seinen Eltern verloren und suchte nach ihnen. Der damals noch unbekannte Täter sprach das Kind an und bot an, bei der Suche zu helfen.

Stattdessen soll er das Mädchen aus dem Schwimmbad gelockt und in einen angrenzenden Wald gebracht haben. Dort konsumierte der Mann nach Angaben der Ermittler selbst Drogen und versuchte erfolglos, auch das Kind dazu zu bringen. Anschließend soll er die Sechsjährige in einem nahegelegenen Maisfeld sexuell missbraucht und sie dann in ein Gebüsch geworfen haben, wo er sie zurückließ.

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Stundenlange Irrfahrt und glückliche Rettung

Das verlassene Mädchen irrte alleine umher, bis ein Zeuge es etwa fünf Kilometer vom Schwimmbad entfernt in einem Waldgebiet fand. Das Kind war nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet. Medizinisch wurden lediglich minimale oberflächliche Kratzer festgestellt, die möglicherweise aus dem Wald stammten. Gravierende äußerliche Verletzungen gab es nicht.

Doch die psychischen Folgen sind schwerwiegend: Das Mädchen dürfte nach Experteneinschätzung traumatisiert sein. Auch die Eltern kämpfen offenbar noch mit den Geschehnissen und haben für die weiteren sechs Verhandlungstage einen Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.

Rechtliche Konsequenzen und Prozessverlauf

Dem 31-jährigen Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren. Der Prozess wirft zahlreiche Fragen zur Sicherheit in Freizeiteinrichtungen auf, insbesondere in einem so beliebten Familienpark wie dem Europapark Rust. Die Ermittlungen hatten sich zunächst schwierig gestaltet, da der Täter zunächst unbekannt war und erst später identifiziert werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann neben sexuellem Missbrauch auch die versuchte Verabreichung von Drogen an ein Kind vor. Die Verteidigung hat sich bisher nicht ausführlich zu den Vorwürfen geäußert. Die weiteren Verhandlungstage werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, um die Privatsphäre des jungen Opfers und seiner Familie zu schützen.

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