Sieben Jahre Haft für Radlader-Rambo: Chaosfahrt als versuchter Mord gewertet
Das Landgericht Marburg hat einen 29-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte am Abend des 29. Mai letzten Jahres, an Christi Himmelfahrt, einen 20-Tonnen-Radlader von einem Firmengelände in Münchhausen gestohlen und damit eine gefährliche Fahrt auf hessischen Straßen unternommen.
Gefährliche Fahrt mit tödlichem Potenzial
Die Fahrt des Radlader-Fahrers entwickelte sich schnell zu einer Bedrohung für andere Verkehrsteilnehmer. Auf der Bundesstraße zwischen Burgwald-Ernsthausen und Bottendorf lenkte er das schwere Baufahrzeug gezielt in den Gegenverkehr und krachte mehrfach gegen die Leitplanke. Ein Zeuge filmte das Geschehen, das später in sozialen Medien geteilt wurde. Die Aufnahmen zeigen, wie der Fahrer gezielt auf andere Fahrzeuge zusteuerte.
Mindestens drei Zusammenstöße wurden verzeichnet, bei denen mehrere Fahrzeuge beschädigt wurden. Eine 55-jährige Frau erlitt dabei Verletzungen, die einen Krankenhausaufenthalt notwendig machten. Im Prozess wurde zudem bekannt, dass mehrere Opfer seelische Schäden erlitten haben, mit denen sie noch Jahre lang zu kämpfen haben werden.
Alkohol und Frust als Motive
Nachdem der Radlader schließlich in einen Waldweg abbog, einen Baum fällte und in einem Teich landete, konnte der Fahrer festgenommen werden. Eine Blutalkoholuntersuchung ergab einen erhöhten Wert, doch das Gericht stellte klar, dass seine Steuerungsfähigkeit nicht vollständig aufgehoben war. Vielmehr wurde als erwiesen angesehen, dass der Mann den Radlader aus Frust über Überlastung im Betrieb seiner Eltern gestohlen hatte.
Die Richter betonten, dass nur durch großes Glück niemand zu Tode gekommen sei. Selbst ohne die gefährliche Schaufel des Radladers hätte die Geschwindigkeit des Fahrzeugs für tödliche Verletzungen ausreichen können. Diese Einschätzung war maßgeblich für die Qualifizierung der Tat als versuchten Mord.
Urteil mit Berufungsmöglichkeit
Trotz der alkoholbedingt eingeschränkten Schuldfähigkeit verhängte das Landgericht Marburg die siebenjährige Haftstrafe. Das Gericht sah in den Handlungen des Angeklagten eine klare Tötungsabsicht, die durch die gezielten Fahrmanöver gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern belegt wurde.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Die Verhandlung hat deutlich gemacht, wie gefährlich der Missbrauch von schwerem Baugerät im Straßenverkehr sein kann und welche schwerwiegenden Konsequenzen solches Verhalten nach sich zieht.



