Selbstschussanlage in Gommern: Eine Schrotladung für die Nachbarin
Selbstschussanlage: Schrotladung für die Nachbarin

Geht das nur mir so? In Gommern (Sachsen-Anhalt) wurde eine 54-jährige Frau lebensgefährlich verletzt, als sie ihrem Hund hinterherlief – das Tier war durch eine Lücke im Zaun auf ein Nachbargrundstück gelaufen. Dort löste die Frau eine mutmaßlich selbstgebaute Selbstschussanlage aus. Eine Schrotladung traf sie ins Gesicht.

Soweit die grausige Geschichte. Und dann lese ich erste Reaktionen zu dieser Nachricht in Kommentarspalten des Internets. „Selbst schuld.“ „Was geht die da aufs Grundstück?“ „Mein Haus, mein Grund – da hat niemand was verloren.“ „Schätze einmal, diese Lektion hat die Hundebesitzerin gelernt.“ „Dass sich die Bürger so schützen wollen, kann ich verstehen.“

Da frage ich mich tatsächlich: An welcher Garderobe haben diese Leute ihren Verstand abgegeben? Selbst schuld – im Ernst? Eine Selbstschussanlage! Keine Alarmanlage. Keine Kamera. Sondern ein Gerät, das darauf ausgelegt ist, blind loszufeuern, durch einen Bewegungsmelder oder einen Stolperdraht.

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Selbstschussanlage steht für DDR

Vielleicht kennen junge Menschen diesen Begriff gar nicht: Selbstschussanlage. Das steht für innerdeutsche Grenze, Stacheldraht und Todesstreifen. Für einen DDR-Staat, der Flucht verhindern wollte, koste es, was es wolle. Ein System, das Maschinen auf seine eigenen Bürger schießen ließ.

Natürlich hat eine Selbstschussanlage rein gar nichts mit Notwehr zu tun, damals bei Erich Honecker nicht und heute in Gommern auch nicht. Da geht es ums Töten. Heute ist es die Frau mit dem Hund. Morgen ein Kind, das einem Ball hinterherläuft. Zack, Schuss.

Das wirklich Verstörende ist nicht nur die Anlage selbst. Sondern die Zahl der Leute, die das anscheinend völlig okay finden. Willkommen im Deutschland 2026.

Logisch, jeder darf sein Eigentum schützen. Natürlich hat niemand einfach so auf dein Grundstück zu latschen. Aber seit wann ist die Konsequenz dafür bitte eine Schrotladung in den Kopf? Ich fasse es nicht. Wer das verteidigt, der hat nicht nur alle Tassen im Schrank verloren, sondern gleich die ganze Küche.

Keine Strafe für Grundstücksbesitzer

Ja, in Amerika gibt es die „Castle Doctrine“. „My home is my castle.“ Mein Zuhause ist meine Burg. Ein Prinzip, das vielen Deutschen geradezu romantisch erscheint: Der ehrliche Bürger verteidigt sein Eigentum gegen Kriminelle. Aber selbst in den USA bedeutet das nicht: Bau dir eine automatische Schrotflinte hinterm Gartenzaun zusammen und warte, wen es erwischt.

Der Mann mit der Selbstschussanlage in Gommern ist ein vorbestrafter 43-Jähriger. Auf seinem Grundstück wurden jetzt jede Menge illegale Waffen und Betäubungsmittel gefunden. Aber ganz ehrlich: das ist fast schon Nebensache. Eine Selbstschussanlage ist doch krank genug. Punkt.

Lieber ein Unschuldiger getroffen als ein ungebetener Fremder auf meinem Rasen: Wer so denkt, nimmt logischerweise den Tod eines anderen billigend in Kauf. In Deutschland 2026, jedenfalls in Sachsen-Anhalt, sieht das die Staatsanwaltschaft anders: kein dringender Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt. Also keine U-Haft. Der Mann ist frei.

Die Selbstschussanlagen-Fans in den Kommentarspalten werden sich freuen. Ich finde das krank!

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