Schweres Urteil in Schwerin: Sieben Jahre Haft für Missbrauch und Kinderpornografie
Sieben Jahre Haft für Missbrauch und Kinderpornografie in MV

Landgericht Schwerin verhängt schwere Strafe für sexuellen Missbrauch

Ein 36-jähriger Mann aus der Region Wismar ist vom Landgericht Schwerin zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat verurteilt worden. Das Gericht befand ihn des wiederholten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie des Besitzes von Kinderpornografie für schuldig. Damit blieb das Strafmaß leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre und drei Monate Haft beantragt hatte.

Geständnis ersparte Opfer die Aussage vor Gericht

Während des Prozesses legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und räumte alle ihm vorgeworfenen Taten ein. Der Vorsitzende Richter hatte ihm zuvor eine maximale Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren in Aussicht gestellt, falls er vollständig gestehen würde. Durch dieses Geständnis konnte dem Opfer, der achtjährigen Tochter eines Freundes des Mannes, eine belastende Aussage im Gerichtssaal erspart bleiben.

Die Missbrauchshandlungen erstreckten sich über einen Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren. Laut Anklage begannen die Taten, als das Mädchen acht Jahre alt war, und endeten, als es neuneinhalb Jahre alt wurde. Der sexuelle Missbrauch umfasste Vergewaltigungen und vergleichbare schwere sexuelle Handlungen.

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Ermittlungen durch kinderpornografisches Material ausgelöst

Die Ermittlungsbehörden waren dem Täter auf die Spur gekommen, nachdem er im Internet als Absender kinderpornografischer Dateien identifiziert worden war. Am 30. Juli des vergangenen Jahres führten die Behörden eine Hausdurchsuchung durch, bei der mehrere Handys des Mannes sichergestellt wurden.

Die forensische Auswertung dieser Mobiltelefone brachte nicht nur den Besitz von Kinderpornografie ans Licht, sondern führte auch zur Entdeckung des Missbrauchs des Mädchens. Nachdem der direkte Missbrauch im Januar 2025 aufgehört hatte, tauschte der Mann weiterhin kinder- und jugendpornografisches Material mit mehreren Personen.

Vorbestrafter Täter mit einschlägiger Vergangenheit

Der jetzt verurteilte Mann war den Strafverfolgungsbehörden bereits bekannt. Er hatte in der Vergangenheit bereits einen Strafbefehl wegen des Besitzes kinderpornografischer Aufnahmen erhalten. Das Landgericht Schwerin verurteilte ihn nun für insgesamt fünfzehn Fälle von sexuellem Missbrauch sowie für den Besitz von Kinderpornografie.

Die Verteidigung des Angeklagten hatte während des Prozesses um eine milde Strafe gebeten, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung die besondere Schwere der Taten und die Notwendigkeit eines deutlichen Strafsignals zum Schutz von Kindern.

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