Staatsanwalt aus Hannover muss für Korruption acht Jahre ins Gefängnis
Ein korrupter Staatsanwalt aus Hannover wurde vom Landgericht Hannover zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 40-Jährige hatte über Monate hinweg vertrauliche Behördeninformationen an eine internationale Drogenbande verkauft und dafür quasi ein zweites Gehalt kassiert. Die Vorsitzende Richterin Jana Bader betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass der eingetretene Schaden für die Justiz im gesamten Bundesgebiet immens sei und das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat erschüttert worden sei.
Monatelange Verrat von Behördeninterna
Zwischen Juni 2020 und März 2021 gab der Staatsanwalt regelmäßig Ermittlungsergebnisse preis, darunter entschlüsselte Chats und geplante Observationen. Pro Tat kassierte er 5.000 Euro, was in etwa seinem regulären Monatsgehalt als Jurist entsprach. Das Gericht geht davon aus, dass er sich hinter den Codenamen „SA“ oder „Cop“ in Chats der Drogenbande verbarg, wo es hieß: „Cop ist eine Million wert, wenn er nicht auffliegt“.
Überraschende Wendung im Prozess
Der Fall ist außergewöhnlich, da der Jurist noch im Sommer 2024 als Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover in einem Drogenprozess tätig war, bevor er selbst auf der Anklagebank landete. Nach langem Leugnen gestand er im Januar 2026 den Großteil der ihm vorgeworfenen Taten, nachdem die Strafkammer einen Verständigungsvorschlag unterbreitet hatte. Insgesamt gab er 9 von 14 Taten aus der Anklage zu, die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück übernommen worden war.
Mittelsmann und weitere Verurteilungen
Ebenfalls verurteilt wurde ein 42-jähriger Boxtrainer aus Hannover, der zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Nach Überzeugung des Gerichts überbrachte er dem Staatsanwalt als Mittelsmann in vielen Fällen das vereinbarte Geld, häufig in seinem Kampfsportstudio. Zudem wurde kürzlich der Spediteur der Drogenbande im Revisionsprozess zu elfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er zuvor auf zwölfeinhalb Jahre verurteilt worden war.
Fehlende Reue und gesellschaftliche Folgen
In seinem Schlusswort vor Gericht sagte der verurteilte Staatsanwalt: „Ich habe viele Menschen enttäuscht und bereue dies zutiefst.“ Die Kammer erkannte jedoch keine ernsthafte Reue, sondern Gleichgültigkeit. Richterin Bader wies darauf hin, dass er die gesamtgesellschaftlichen Folgen seiner Taten in den Blick nehmen müsse. Der Fall hatte bereits 2022 mit einem Ermittlungsverfahren begonnen, das zunächst eingestellt, aber im Juni 2024 wiederaufgenommen wurde, was zur Festnahme im Oktober 2024 und Prozessbeginn im April 2025 führte.



