Münchner Student zu über elf Jahren Haft verurteilt: Betäubung und Vergewaltigung der Freundin
Student zu über 11 Jahren Haft für Betäubung und Vergewaltigung

Münchner Student zu über elf Jahren Haft verurteilt: Betäubung und Vergewaltigung der Freundin

Ein 28-jähriger Student aus China ist vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine damalige Freundin über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg insgesamt achtmal mit Narkosemitteln betäubte, vergewaltigte und die Taten dabei filmte. Die Videos wurden von einer Ermittlerin als "das Schlimmste, das sie je gesehen habe" beschrieben.

Urteil mit Vorbehalt der Sicherungsverwahrung

Das Gericht verurteilte den Mann unter anderem wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Zusätzlich zur Haftstrafe wurde der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung verhängt, was bedeutet, dass der Täter nach Verbüßung seiner Strafe möglicherweise weiter in Haft bleiben muss, wenn er als gefährlich eingestuft wird. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung gefordert, während die Verteidigung sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung beantragte.

Täter tauschte sich in Chatgruppen aus

Der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner bezeichnete die Taten als "hochkriminell, hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend und monströs". Der Student hatte sich in Chatgruppen mit dem Namen "Fahrschule" mit anderen Männern aus China ausgetauscht, von denen zwei in Berlin und Frankfurt wegen ähnlicher Verbrechen verurteilt wurden. In diesen Chats wurden Frauen als "Privatautos" oder "Luxusautos" bezeichnet, und im betäubten Zustand nannte man sie "tote Schweine".

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Richter zieht Vergleich zum Pelicot-Fall

Der Fall erinnert an den international bekannten Pelicot-Prozess in Frankreich, bei dem eine Frau über Jahre von ihrem Ehemann betäubt und missbraucht wurde. Richter Koppenleitner betonte: "Pelicot ist kein Einzelfall. Das ist kein chinesisches und auch kein französisches Phänomen, sondern auch ein Phänomen in Deutschland und letztlich weltweit." Dies unterstreicht die globale Dimension solcher Verbrechen und die Notwendigkeit verstärkter Aufmerksamkeit und rechtlicher Maßnahmen.

Das Urteil markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen schwere Sexualstraftaten und zeigt, wie Gerichte in Deutschland mit solchen Fällen umgehen, insbesondere wenn sie internationale Bezüge aufweisen. Die Verurteilung sendet ein klares Signal gegen Gewalt an Frauen und betont die Bedeutung von Sicherungsmaßnahmen für gefährliche Täter.

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