Tod eines Polizisten: Bundesgerichtshof prüft umstrittenes Urteil
Tod eines Polizisten: BGH prüft Urteil

Der Fall um einen getöteten Polizisten aus Dresden beschäftigt weiter die Justiz. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus eingelegt, wie das Gericht mitteilte. Der Bundesgerichtshof muss nun als nächsthöhere Instanz über die Rechtsmittel entscheiden.

Hintergrund der Tat

Der 27-jährige Pole war wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Gesamtstrafe setzt sich aus acht Jahren für den Vorfall in Lauchhammer und zweieinhalb Jahren aus früheren Verurteilungen wegen schweren Bandendiebstahls zusammen. Der Polizist Maximilian Stoppa, 32 Jahre alt, war im Januar 2025 in Lauchhammer im Einsatz, als er von dem flüchtenden Autodieb mit dem gestohlenen Wagen erfasst und getötet wurde. Der Beamte war gerade dabei, aus seinem Dienstfahrzeug auszusteigen, als der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit heranraste.

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord vorgeworfen und eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Sie argumentierte, der Mann habe in der Absicht gehandelt, seine Beteiligung am Diebstahl mehrerer Autos zu verdecken. Der Verteidiger hingegen plädierte auf ein verbotenes Autorennen mit Todesfolge und beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von höchstens acht Jahren und sechs Monaten. Für die Tat in Lauchhammer schlug die Verteidigung eine Teilstrafe von sechs Jahren vor.

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Der Tod des Polizisten hatte bundesweit für große Bestürzung gesorgt. Der 32-jährige Maximilian Stoppa stammte aus Sachsen und war bei der Polizei Dresden tätig. Er hinterlässt eine Familie und Kollegen, die tief betroffen sind. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur rechtlichen Einordnung solcher Taten auf: Handelte es sich um Mord oder um ein fahrlässiges Tötungsdelikt im Rahmen eines illegalen Autorennens? Der Bundesgerichtshof wird nun klären müssen, ob das Urteil des Landgerichts Cottbus rechtlich Bestand hat.

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