Tod in der Liebeszelle: Verurteilter Ehemann legt Revision gegen zehnjährige Haftstrafe ein
Ein 38-jähriger Deutscher, der wegen des Totschlags seiner Ehefrau in der sogenannten Liebeszelle der Justizvollzugsanstalt Burg in Sachsen-Anhalt verurteilt wurde, hat nun Revision gegen das Urteil eingelegt. Seine Verteidigerin reichte das Rechtsmittel bereits am vergangenen Freitag ein, wie ein Sprecher des Landgerichts Stendal heute mitteilte.
Zehn Jahre Haft für Totschlag in der Gefängniszelle
Das Landgericht Stendal hatte den Mann in der vergangenen Woche zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zehn Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als zweifelsfrei erwiesen an, dass er seine 35-jährige Frau während eines Besuchs in der JVA Burg getötet hatte. Die Tat ereignete sich Anfang April 2025 in dem größten und modernsten Gefängnis Sachsen-Anhalts.
Die sogenannte Liebeszelle: Unbeaufsichtigte Besuche für Häftlinge
In der Justizvollzugsanstalt Burg existieren spezielle Besuchszellen, die umgangssprachlich als Liebeszellen bezeichnet werden. Hier können Inhaftierte für mehrere Stunden unbeaufsichtigt Zeit mit ihrer Partnerin oder anderen Familienangehörigen verbringen. Genau in einer solchen Zelle wurde die leblose Frau aufgefunden.
Obduktion und umstrittene Unfallthese des Angeklagten
Eine gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass die Frau durch „Gewalt gegen den Hals“ ums Leben kam. Der verurteilte Ehemann behauptet jedoch, es habe sich um einen tragischen Unfall beim Geschlechtsverkehr gehandelt. Er gab an, seine Frau zur Luststeigerung gewürgt zu haben und dabei durch die Einnahme von „chemischen Cannabinoiden“ die Kontrolle verloren zu haben.
Hintergrund: Vorstrafen und Haftgründe des Täters
Der Anwalt der Familie des Opfers erklärte auf Anfrage, dass der Häftling ursprünglich wegen Betruges verurteilt worden war. Da er gegen Bewährungsauflagen verstieß, wurde er in die JVA Burg verlegt. Dort musste er weitere sechs Monate seiner Haftstrafe absitzen, bevor es zu dem tödlichen Vorfall kam.
Die Revision des Verurteilten wirft nun neue rechtliche Fragen auf. Das Oberlandesgericht wird sich in den kommenden Monaten mit dem Fall befassen und entscheiden, ob das Urteil des Landgerichts Stendal Bestand hat oder aufgehoben werden muss. Die Justizvollzugsanstalt Burg hat indes ihre Besuchsregelungen überprüft, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.



