Todesfahrer von Magdeburg attackiert psychiatrisches Gutachten im Prozess
Nach turbulenten Szenen in der Glaskabine schlug der 51-jährige Angeklagte des Weihnachtsmarkt-Attentats von Magdeburg nun ruhigere Töne an, doch seine Kritik am psychiatrischen Gutachten blieb unvermindert scharf. In einer mehr als zweieinhalbstündigen Befragung des Sachverständigen und einer anschließenden Erklärung attackierte der Mann, der sich selbst als Psychiater bezeichnet, die fachliche Einschätzung aufs Heftigste.
„Niemand sollte das Gutachten ernst nehmen“
„Ich bitte darum, dass niemand das Gutachten ernst nimmt“, erklärte der Angeklagte mit Nachdruck. Er warf dem psychiatrischen Sachverständigen Bernd Langer vor, das Gutachten enthalte zahlreiche Fehler und falsche Schlussfolgerungen. Zudem bezeichnete er den Experten als parteiisch und damit nicht neutral in seiner Beurteilung.
Der 51-Jährige, der über mehrere Jahre als Arzt im Maßregelvollzug mit psychisch kranken Straftätern gearbeitet hatte, hinterfragte kleinteilig diverse Aussagen und Einschätzungen im Gutachten. Dabei ging es insbesondere um die vom Sachverständigen diagnostizierte narzisstische Persönlichkeitsstörung, die durch ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit, übertriebene Betonung eigener Leistungen, fehlende Empathie sowie Schwierigkeiten im Umgang mit Kritik charakterisiert wird.
Gutachter hält Angeklagten für voll schuldfähig
Psychiater Bernd Langer hatte in seinem Gutachten festgestellt, dass beim Angeklagten zwar eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vorliege, jedoch keine psychische Erkrankung im engeren Sinne. Der Sachverständige kommt zu dem Schluss, dass der 51-Jährige voll schuldfähig sei und damit voll für seine Tat zur Verantwortung gezogen werden könne.
Der Gutachter erklärte im Prozess, der Angeklagte habe sich nicht zu Gesprächen mit ihm bereit erklärt. Daher musste er aus schriftlichen und mündlichen Aussagen von vor und nach der Tat sowie aus der Hauptverhandlung ein Mosaik zusammenfügen, aus dem er seine Einschätzung zog. „Es ist daher wenig sinnvoll, nach einzelnen Äußerungen zu fragen“, so Langer zu seiner Methodik.
Richter mahnt zu sachlichen Fragen
Vorsitzender Richter Dirk Sternberg ermahnte den Angeklagten während der Befragung mehrfach, sich auf sachliche Fragen zu beschränken und Erklärungen zu unterlassen. „Das ist hier keine Diskussionsveranstaltung“, stellte Sternberg klar. In einer entscheidenden Frage wollte der Richter vom Angeklagten wissen: „Sehen sie sich selbst als psychisch krank, ja oder nein?“ Der 51-Jährige wich mehrfach aus und sagte schließlich: „Ich möchte keine Antwort geben.“
Nach der Mittagspause holte der Angeklagte dann zu einer langen Stellungnahme aus, in der er das Gutachten erneut kritisierte. Dabei ging er immer wieder auch auf seine Konflikte mit einer Flüchtlingshilfeorganisation und verschiedenen Behörden ein. Der Mann sieht sich selbst als Asylaktivist, der sich insbesondere für saudische Frauen eingesetzt habe. Bei Behörden war er wegen einer Vielzahl von Anzeigen und Schriftwechseln als Vielschreiber eingestuft.
Die tragischen Ereignisse vom Weihnachtsmarkt
Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte der damals 50 Jahre alte Taleb Al-Abdulmohsen am 20. Dezember 2024 einen mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter weit über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gelenkt. Der Mann war dabei mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs. Bei dem tragischen Vorfall starben fünf Frauen und ein neunjähriger Junge. Mehr als 300 Menschen wurden verletzt. Der Angeklagte hatte die Tat im Wesentlichen eingeräumt.
In vorangegangenen Verhandlungstagen hatte der Angeklagte seine Ablehnung gegenüber den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen deutlich gemacht. Er schrie und gestikulierte in seiner Glaskabine so heftig, dass ihm das Mikrofon abgestellt werden musste. Nun zeigte er sich zwar ruhiger in der Form, doch in der Sache blieb seine Kritik unvermindert scharf.



