Tödlicher Besuch in der Gefängniszelle: Zehn Jahre Haft für Ehemann nach Würgeangriff
In einem tragischen Fall von häuslicher Gewalt, der sich hinter Gefängnismauern abspielte, hat das Landgericht Stendal ein deutliches Urteil gefällt. Ein 38-jähriger Häftling wurde wegen Totschlags an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Tat ereignete sich während eines Besuchs der 35-jährigen Frau in der Justizvollzugsanstalt Burg in Sachsen-Anhalt, wo das Paar eine sogenannte Liebeszelle nutzte.
Die tödlichen Minuten in der Besucherzelle
Anfang April 2025 besuchte die Ehefrau ihren inhaftierten Mann in der JVA Burg. Die Einrichtung bietet mit ihren Liebeszellen, die mit Sofa, Kochnische und Dusche ausgestattet sind, die Möglichkeit für ungestörte Besuche. Doch was als intimes Treffen geplant war, endete in einer Katastrophe. Der Angeklagte würgte seine Frau so brutal, dass sie noch in der Zelle verstarb. Die Tat blieb zunächst unbemerkt, da diese Besucherräume für Privatsphäre konzipiert sind und keine ständige Überwachung vorsehen.
Seit Dezember 2025 stand der Mann vor Gericht, wo er sich zur Tat nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit äußerte. Das Gericht sah die Beweislage als erdrückend an und sprach ihn schuldig. Die Kammer betonte, dass die Umstände des Falls besonders erschütternd seien, da die Gewalt in einem geschützten Raum stattfand, der eigentlich der Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen dienen sollte.
Hintergründe und Reaktionen
Die JVA Burg gilt als größtes und modernstes Gefängnis in Sachsen-Anhalt und war stolz auf ihr Konzept der Liebeszellen, das Häftlingen und ihren Angehörigen mehr Normalität ermöglichen sollte. Dieser Vorfall wirft nun kritische Fragen auf, ob solche unbeaufsichtigten Besuche angemessen gesichert sind. Experten diskutieren, ob zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind, um ähnliche Tragödien zu verhindern.
Der Fall reiht sich ein in die traurige Statistik von Gewalt gegen Frauen, die oft im privaten Umfeld ausgeübt wird. Femizid-Debatten werden durch solche Vorkommnisse neu entfacht, da sie zeigen, wie tödliche Gewalt auch in scheinbar geschützten Räumen stattfinden kann. Die Opfer sind häufig Frauen, die von ihren Partnern oder Ex-Partnern attackiert werden.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, der Verteidiger hat noch die Möglichkeit, Revision einzulegen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit der Strafe zufrieden, betonte aber, dass kein Urteil das Leben der Getöteten zurückbringen könne. Die Familie der Opfer hofft auf Gerechtigkeit und dass der Fall als Weckruf für mehr Aufmerksamkeit gegenüber häuslicher Gewalt dient.



