Urteil nach Messerattacke am Holocaust-Mahnmal: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Das Kammergericht Berlin wird am heutigen Donnerstag um 9.15 Uhr das lang erwartete Urteil im Prozess um die Messerattacke am Holocaust-Mahnmal verkünden. Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 20-jährigen syrischen Angeklagten beantragt, den sie einer radikal-islamistischen und antisemitisch motivierten Tat beschuldigt.
Tat mit schwerwiegenden Folgen für das Opfer
Bei dem Angriff am 21. Februar 2025 wurde ein spanischer Tourist lebensgefährlich verletzt. Der inzwischen 31-jährige Mann überlebte nur knapp und ist bis heute nicht in der Lage, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die Bundesanwaltschaft geht von einem versuchten heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen sowie der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland aus.
Gezielte Auswahl des Tatorts und IS-Bezug
Nach Überzeugung der Ermittler reiste der Syrer am Tattag gezielt aus Leipzig nach Berlin, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff zu verüben. Er soll sich bewusst das Holocaust-Mahnmal in unmittelbarer Nähe des Brandenburger Tors als Tatort ausgesucht haben. Über eine Messenger-Kommunikation habe er sich dem IS als Mitglied angedient.
Der Angeklagte, der im Jahr 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Leipziger Unterkunft lebte, stellte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat am Mahnmal. Seit seiner Festnahme befindet er sich in Untersuchungshaft.
Gegenposition der Verteidigung
Vor Gericht bat der 20-Jährige um Vergebung für seine Tat. Sein Verteidiger sprach sich entschieden gegen die Anwendung des allgemeinen Strafrechts aus und plädierte stattdessen auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Diese Position steht im deutlichen Kontrast zu den Forderungen der Bundesanwaltschaft.
Am Denkmal für die ermordeten Juden Europas wurden in der Folge des Angriffs Blumen und Kerzen niedergelegt, die an die Opfer des Holocaust erinnern und gleichzeitig die Betroffenheit über den aktuellen Vorfall zum Ausdruck bringen.



