Vater zu acht Jahren Haft verurteilt: Mordversuch an dreijähriger Tochter mit Mäusegift
Vater zu acht Jahren Haft für Mordversuch an Tochter mit Gift

Landshut: Vater wegen Mordversuchs an dreijähriger Tochter verurteilt

Das Landgericht Landshut hat am Mittwoch einen 28-jährigen Vater wegen versuchten Mordes an seiner dreijährigen Tochter zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann, ein afghanischer Staatsangehöriger, hatte dem Kind im Dezember 2024 eine selbstgebaute Plombe aus Frischhaltefolie gegeben, die mit dem Mäusegift Aluminiumphosphid gefüllt war. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er seine Tochter gezielt töten wollte.

DNA-Spur als entscheidendes Indiz

Im Indizienprozess stellte sich heraus, dass die DNA des Vaters im Inneren der Giftkapsel nachgewiesen werden konnte. Dies war das wichtigste Beweismittel für die Richterin. Zudem war das Gift exakt so dosiert, dass es für ein dreijähriges Kind tödlich gewesen wäre. Ermittlungen ergaben, dass der 28-Jährige im Vorfeld nach Tötungsmethoden durch Gift recherchiert hatte.

Versuch, die Mutter zu beschuldigen

Nach der Tat brachte der Vater das Mädchen zu seiner getrennt lebenden Ex-Partnerin, um den Verdacht gezielt auf sie zu lenken. In der Wohnung erbrach sich die Kleine jedoch. Zum Glück war die Giftplombe zu diesem Zeitpunkt noch komplett verschlossen, sodass das Kind keine größeren Mengen des Giftes aufnahm. Die Mutter alarmierte sofort den Rettungsdienst, und das Mädchen wurde in eine Klinik gebracht, wo es ohne bleibende Schäden überlebte.

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Prozessverlauf und Verteidigungsstrategie

Die Mutter des Kindes trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Die Verteidigung versuchte, ihr eine Inszenierung der Tat nachzuweisen, und verwies darauf, dass sich um die Plombe herum kein Erbrochenes befunden habe. Die Richterin wies diese Argumentation jedoch zurück: Laut einem Sachverständigen waren Magenreste in das Sofa eingesickert. Zudem hatte die Dreijährige einer Erzieherin von sich aus erzählt, dass ihr Vater ihr etwas in den Mund getan habe und sie danach ins Krankenhaus gekommen sei.

Urteil und Rechtsmittel

Das Gericht verurteilte Elias G. zu acht Jahren Haft – ein Jahr weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Kammer sah zwar eine hohe kriminelle Energie, lehnte jedoch das Mordmerkmal der Habgier ab, obwohl dem Vater ursprünglich vorgeworfen worden war, sich Unterhaltszahlungen ersparen zu wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen.

Die Richterin betonte, dass kein Zweifel daran bestehe, dass der 28-Jährige sein Kind umbringen wollte. Der Fall zeigt die erschütternden Dimensionen von Kindesmisshandlung und die Bedeutung forensischer Beweise in solchen Prozessen.

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