Bundespolizei startet verdachtsunabhängige Kontrollen an Berliner Bahnhöfen
Verdachtsunabhängige Kontrollen an Berliner Bahnhöfen

Bundespolizei startet verdachtsunabhängige Kontrollen an Berliner Bahnhöfen

Die Bundespolizei greift zu verschärften Maßnahmen im Kampf gegen die Gewalt an Bahnhöfen. Ab Freitag, dem 20. März 2026, dürfen Beamte an ausgewählten Bahnhöfen in Berlin und Potsdam verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Diese umfassende Sicherheitsmaßnahme gilt zunächst bis zum 6. Juli 2026 und soll die Sicherheit für Reisende deutlich erhöhen.

Kontrollzeiten und betroffene Bahnhöfe

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen finden täglich in einem festgelegten Zeitfenster statt. Zwischen 14.00 Uhr und 04.00 Uhr des Folgetages müssen Fahrgäste an den betroffenen Bahnhöfen mit Personenkontrollen und Durchsuchungen rechnen. Die Bundespolizei konzentriert ihre Maßnahmen auf folgende 16 Bahnhöfe:

  • Berlin Hauptbahnhof
  • Zoologischer Garten
  • Friedrichstraße
  • Alexanderplatz
  • Gesundbrunnen
  • Spandau
  • Jungfernheide
  • Wedding
  • Ostbahnhof
  • Warschauer Straße
  • Ostkreuz
  • Lichtenberg
  • Neukölln
  • Hermannstraße
  • Südkreuz
  • Potsdamer Hauptbahnhof

Wichtig zu beachten ist, dass U-Bahnhöfe von dieser Regelung ausgenommen bleiben. Die Maßnahmen gelten ausschließlich für die genannten Fern- und Regionalbahnhöfe.

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Alarmierende Gewaltstatistiken als Hintergrund

Die verschärften Kontrollmaßnahmen sind eine direkte Reaktion auf die besorgniserregende Entwicklung der Gewaltkriminalität an Bahnhöfen. Die Bundespolizeidirektion Berlin verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 4.251 Straftaten an Bahnhöfen. Dies stellt einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr dar, als 4.184 Fälle registriert wurden.

Besonders alarmierend ist der langfristige Vergleich: Gegenüber dem Jahr 2019 bedeutet die aktuelle Zahl einen dramatischen Anstieg um 54 Prozent. Damals wurden noch 2.753 Straftaten an Bahnhöfen erfasst. Noch deutlicher zeigt sich die Problematik bei Delikten mit Waffen und gefährlichen Gegenständen.

Im Jahr 2025 schnellte die Zahl der Verbrechen, bei denen Täter Waffen, Messer, Reizgas, Pyrotechnik oder andere verbotene Objekte mitführten oder einsetzten, auf 725 Fälle. Dies entspricht einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr, als 577 solcher Fälle registriert wurden.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Bundespolizisten werden die Kontrollen an den betroffenen Standorten persönlich durchführen. Reisende, die gegen das Verbot gefährlicher Gegenstände verstoßen, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die Beamten sind befugt, verbotene Gegenstände sofort sicherzustellen.

Darüber hinaus können bei Verstößen Zwangsgelder angedroht oder direkt festgesetzt werden. Diese Maßnahmen sollen abschreckend wirken und dazu beitragen, dass gefährliche Gegenstände erst gar nicht an Bahnhöfen mitgeführt werden.

Die Bundespolizei betont, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine vorübergehende, aber notwendige Reaktion auf die anhaltend hohe Gewaltkriminalität handelt. Die Sicherheit der Reisenden steht dabei im absoluten Vordergrund.

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