Versicherungsbetrüger aus Vorpomwegen muss für über drei Jahre hinter Gitter
Ein Mann aus Anklam in Vorpommern-Greifswald muss für seine kriminellen Machenschaften als Versicherungsvertreter eine mehrjährige Haftstrafe antreten. Die Berufungskammer am Landgericht Neubrandenburg hat die Berufung des 43-Jährigen gegen sein erstinstanzliches Urteil verworfen, sodass die Verurteilung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis nun rechtskräftig ist.
Systematischer Betrug über mehrere Jahre
Das Amtsgericht Pasewalk hatte den Anklamer bereits im Sommer 2025 wegen gewerbsmäßigen Betruges in 34 Fällen verurteilt. Der Mann war zwischen 2015 und 2018 als Versicherungsvermittler in der Region Anklam und Spantekow tätig und nutzte das Vertrauen seiner Kunden schamlos aus. Laut Anklage gab es mindestens neun Geschädigte mit einem Gesamtschaden von etwa 67.000 Euro.
Seine kriminellen Methoden umfassten:
- Urkundenfälschungen bei Versicherungskündigungen
- Plünderung von Kundenkonten, zu denen er Zugang hatte
- Fälschung von Unterschriften
- Einbehaltung von Rückkaufswerten gekündigter Versicherungen
Fehlende Kooperation und abenteuerliche Ausreden
Besonders pikant: Der Verurteilte erschien weder zu seiner eigenen Berufungsverhandlung noch ließ er sich entschuldigen. Sein Anwalt Dirk Pegelow musste vor Gericht eingestehen: „Ich habe nichts von ihm gehört, es gab auch keine Entschuldigung.“
Bereits im ersten Prozess hatte der Angeklagte versucht, sich mit einer abenteuerlichen Geschichte aus der Affäre zu ziehen. Er behauptete, 2019 eine Medikamentenvergiftung erlitten zu haben, die sein Gedächtnis gelöscht habe, sodass er sich an nichts mehr erinnern könne. Das Gericht in Pasewalk glaubte ihm diese Ausrede jedoch nicht.
Besonders dreister Fall: Grundstücksverkauf mit Kontenmissbrauch
Ein besonders schwerwiegender Fall betraf die Familie seiner damaligen Freundin. Der Mann gab sich als Versicherungsmakler mit guten Immobilienkontakten aus und bot an, ein Grundstück für die Familie zu verkaufen. Die 60-jährige Zeugin schilderte, dass ihre Immobilie für 85.000 Euro den Besitzer wechselte.
Das Problem: Der Betrüger richtete auch gleich das Konto für den Erlös ein und verschaffte sich so Zugriff. Zwar wurden von dem Geld Kredite abbezahlt und ein Auto gekauft, doch nach und nach verschwanden in kleinen Beträgen etwa 27.000 Euro. „Ich hatte ihm die EC-Karte gegeben, aber Auszüge hat er mir nie gezeigt“, bedauerte die vertrauensselige Frau. Am Ende waren nur noch 4.000 Euro auf dem Konto – der Betrüger war längst verschwunden.
Härtere Strafe als von Staatsanwaltschaft gefordert
Interessant ist, dass das Amtsgericht mit der Strafe von drei Jahren und drei Monaten Haft sogar noch fünf Monate über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausging. Die Strafandrohung für gewerbsmäßigen Betrug reicht normalerweise von sechs Monaten Haft bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe.
Die Fälle waren schließlich nur bekannt geworden, weil eine Geschädigte schließlich Strafanzeige erstattet hatte. Der einschlägig vorbestrafte Mann muss nun die Konsequenzen für sein systematisches Betrugssystem tragen, mit dem er über Jahre hinweg das Vertrauen seiner Kunden missbraucht hat.



