Gericht prüft Vielfalt im ÖRR: Sieben Kläger weigern sich, Rundfunkbeitrag zu zahlen
Gericht prüft Vielfalt im ÖRR: Sieben Kläger weigern sich

Gericht prüft Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim steht vor einer grundlegenden Prüfung: Sieben Kläger bezweifeln die Unabhängigkeit und Ausgewogenheit der Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) und verweigern deshalb die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Die Verhandlungen, die am Dienstag mit drei Privatpersonen begannen und an diesem Mittwoch mit vier weiteren Klagen fortgesetzt werden, könnten weitreichende Folgen für die Medienlandschaft haben.

Vorwürfe der Einseitigkeit und Verschwendung

Einer der Kläger, der bereits in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Freiburg unterlag, brachte die Kritik auf den Punkt: „Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert.“ Die Vorwürfe umfassen politische Schlagseiten, falsche Beiträge und eine unangemessene Berücksichtigung der größten Oppositionspartei im Bundestag, der AfD. Der Anwalt der Kläger ergänzte die Kritik um exorbitante Gehälter hochrangiger ÖRR-Beschäftigter und systematische Geldverschwendung.

Neue Brisanz durch Bundesverwaltungsgericht

Der seit Jahren schwelende Streit über angebliche Verzerrungen hat durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025 neue Brisanz erhalten. Die Richter in Leipzig öffneten die Tür für eine inhaltliche Prüfung, indem sie festhielten, dass die Qualität des ÖRR-Gesamtangebots im Hinblick auf Vielfalt und Ausgewogenheit untersucht werden kann. Allerdings legten sie hohe Hürden fest: Der Rundfunkbeitrag gilt erst dann als verfassungswidrig, wenn das Gesamtprogramm über einen längeren Zeitraum – etwa zwei Jahre – gröblich gegen diese Anforderungen verstößt.

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Hohe Hürden für die Kläger

Die Kläger müssen nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nachweisen, dass der ÖRR die Anforderungen an gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt über einen längeren Zeitraum massiv verfehlt. Ursprünglich waren neun Klagen anhängig, zwei Verhandlungstermine für diesen Donnerstag wurden jedoch aufgehoben. Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur über individuelle Beitragspflichten, sondern auch über die grundsätzliche Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheiden könnte.

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