Instagram-Chef bestreitet Suchtpotenzial der App in US-Gerichtsverfahren
Der Chef des Online-Dienstes Instagram, Adam Mosseri, hat in einem potenziell folgenschweren US-Prozess das Suchtpotenzial sozialer Medien nachdrücklich bestritten. Im Gerichtssaal in Los Angeles erklärte er laut Berichten der New York Times, dass Nutzer zwar eine gewisse Anziehungskraft wie bei einer Fernsehserie verspüren könnten, jedoch nicht klinisch süchtig seien. Der Ausgang dieses Verfahrens, das sich mit dem Suchtpotenzial von Online-Diensten wie Instagram und Youtube befasst, könnte wegweisende Auswirkungen auf hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben und die gesamte Branche nachhaltig prägen.
Klägerin führt psychische Probleme auf Plattformnutzung zurück
Die Foto- und Video-App Instagram gehört zum Facebook-Konzern Meta. In dem Prozess wirft die 20-jährige Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, den Online-Plattformen vor, ihre Dienste absichtlich so gestaltet zu haben, dass Nutzer süchtig danach werden. Konkret geht es dabei um Funktionen wie das endlose Scrollen zum nächsten Beitrag. Die Frau gibt an, bereits als Kind mit der Nutzung der Plattformen begonnen zu haben und führt ihre Depressionen und Angstzustände direkt auf diese frühe und intensive Nutzung zurück. Sie argumentiert, dass die Plattformen durch ihr Design bewusst Abhängigkeiten fördern, was zu erheblichen psychischen Belastungen führen kann.
Meta weist jegliche Verantwortung entschieden zurück
Der Meta-Konzern weist jegliche Verantwortung für die psychischen Probleme der Klägerin entschieden zurück. In einer offiziellen Stellungnahme betonte das Unternehmen, dass die Geschworenen in Los Angeles vor der Frage stünden, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei. Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand, hieß es. Zu Prozessbeginn hatten die Meta-Anwälte argumentiert, dass die psychischen Probleme der Klägerin auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse in der Familie zurückzuführen seien, nicht auf die Nutzung sozialer Medien.
Meta verweist zudem auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer, wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern. Diese Initiativen sollen zeigen, dass das Unternehmen aktiv an der Sicherheit und dem Wohlbefinden seiner Nutzer arbeitet. Kommenden Mittwoch wird eine Befragung des Facebook-Gründers und Meta-Chefs Mark Zuckerberg erwartet, die weitere Einblicke in die Unternehmenspolitik und -verantwortung liefern könnte.
Youtube bestreitet Zugehörigkeit zu sozialen Medien
Am Dienstag wies auch ein Anwalt der Google-Videoplattform Youtube die Vorwürfe entschieden zurück. Er argumentierte, dass die Klägerin nicht süchtig nach Youtube sei und die Plattform nicht zur Kategorie der sozialen Medien gehöre. Stattdessen sei Youtube eher ein Streaming-Dienst wie Disney+ oder Netflix, der Unterhaltung und Information biete, ohne soziale Interaktionen im Vordergrund zu stellen. Zudem gebe es keine Hinweise auf exzessiven Konsum von Youtube-Videos durch die Klägerin. Laut Angaben des Anwalts gegenüber der Website Courthouse News Service habe sie von 2020 bis 2024 im Durchschnitt nur 29 Minuten pro Tag die Plattform genutzt, was auf einen moderaten und kontrollierten Umgang hindeute.
Die junge Frau hatte ursprünglich auch gegen Snapchat und Tiktok geklagt. Allerdings zogen es die Betreiber beider Apps vor, vor Prozessbeginn einen Vergleich einzugehen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Finanzielle Details zu diesen Vergleichen wurden nicht öffentlich bekannt gegeben, was Spekulationen über mögliche Hintergrundvereinbarungen nährt. Dieser Schritt unterstreicht die Sensibilität des Themas und die potenziellen Risiken für die beteiligten Unternehmen.
Insgesamt steht der Prozess in Los Angeles im Zentrum einer breiteren Debatte über die Verantwortung von Tech-Unternehmen für die psychische Gesundheit ihrer Nutzer. Die Entscheidung könnte nicht nur rechtliche Präzedenzfälle setzen, sondern auch die öffentliche Wahrnehmung und Regulierung sozialer Medien nachhaltig beeinflussen. Experten beobachten die Entwicklung mit Spannung, da sie Auswirkungen auf die gesamte Digitalbranche haben könnte.



