Instagram-Chef bestreitet Suchtpotenzial vor Gericht in Kalifornien
In einem potenziell folgenschweren Prozess in Los Angeles hat Instagram-Chef Adam Mosseri das Suchtpotenzial sozialer Medien nachdrücklich bestritten. Laut Berichten der New York Times erklärte Mosseri im Gerichtssaal, dass Nutzer zwar eine gewisse Abhängigkeit wie bei einer Fernsehserie entwickeln könnten, dies jedoch nicht mit einer klinischen Sucht gleichzusetzen sei. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte wegweisende Auswirkungen auf Hunderte weiterer Klagen ähnlicher Art in den Vereinigten Staaten haben.
Kern der Klage: Gestaltung für Suchtverhalten
Die Klägerin, eine 20-jährige Frau, die nur unter den Initialen KGM auftritt, wirft Online-Plattformen vor, ihre Dienste absichtlich so gestaltet zu haben, dass Nutzer süchtig danach werden. Konkret nennt sie Funktionen wie das endlose Weiterscrollen zum nächsten Beitrag. Die Frau gibt an, bereits als Kind mit der Nutzung dieser Plattformen begonnen zu haben und führt ihre Depressionen und Angstzustände direkt auf diese Nutzung zurück. Instagram gehört zum Facebook-Konzern Meta, der ebenfalls in dem Verfahren verwickelt ist.
Meta weist Vorwürfe entschieden zurück
Meta hat jegliche Verantwortung für die psychischen Probleme der Klägerin zurückgewiesen. In einer offiziellen Stellungnahme betonte der Konzern, dass die Geschworenen in Los Angeles entscheiden müssten, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für ihre Erkrankungen gewesen sei. „Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand“, hieß es. Zu Prozessbeginn argumentierten Meta-Anwälte, dass Misshandlungen und instabile Familienverhältnisse die Ursache seien.
Der Konzern verwies zudem auf eingeführte Schutzmaßnahmen für junge Nutzer, darunter spezielle Teenager-Accounts und Aufsichtsfunktionen für Eltern. Erwartet wird, dass Meta-Chef Mark Zuckerberg kommenden Mittwoch im Rahmen einer Befragung aussagen wird.
Youtube bestreitet Zugehörigkeit zu sozialen Medien
Am Dienstag wies auch ein Anwalt der Google-Videoplattform Youtube die Vorwürfe zurück. Er argumentierte, dass Youtube nicht zur Kategorie der sozialen Medien gehöre, sondern eher ein Streaming-Dienst wie Disney+ oder Netflix sei. Medienberichten zufolge gab er an, es gebe keine Hinweise auf exzessiven Konsum durch die Klägerin – von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt nur 29 Minuten pro Tag die Plattform genutzt.
Vergleiche mit anderen Plattformen
Die junge Frau hatte ursprünglich auch gegen Snapchat und Tiktok geklagt. Die Betreiber beider Apps entschieden sich jedoch vor Prozessbeginn für einen Vergleich, dessen finanzielle Details nicht öffentlich gemacht wurden. Dieser Schritt unterstreicht die Brisanz des Verfahrens, das die gesamte Branche der Online-Plattformen unter Druck setzen könnte.
Experten sehen in dem Prozess einen möglichen Präzedenzfall, der die Regulierung sozialer Medien weltweit beeinflussen könnte. Die Debatte um das Suchtpotenzial und die psychischen Auswirkungen dieser Dienste gewinnt damit weiter an Fahrt.



