Instagram-Chef bestreitet Suchtpotenzial vor US-Gericht - Prozess mit Signalwirkung
Der Chef des Online-Dienstes Instagram, Adam Mosseri, hat in einem potenziell folgenschweren US-Prozess das Suchtpotenzial sozialer Medien entschieden bestritten. Vor Gericht in Los Angeles argumentierte er, Nutzer könnten zwar eine gewisse Abhängigkeit wie bei einer Fernsehserie entwickeln, jedoch sei dies nicht mit einer klinischen Sucht vergleichbar. Diese Aussage erfolgte im Rahmen eines Verfahrens, dessen Ausgang wegweisende Wirkung für hunderte ähnlicher Klagen in den Vereinigten Staaten haben könnte.
Kern der Klage: Absichtlich süchtig machende Design-Elemente
Die 20-jährige Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, wirft Online-Plattformen vor, ihre Dienste bewusst so gestaltet zu haben, dass Nutzer süchtig danach werden. Konkret nennt sie Funktionen wie das endlose Scrollen zum nächsten Beitrag. Die junge Frau begann ihren Angaben zufolge bereits im Kindesalter, Plattformen wie Instagram zu nutzen, und führt ihre später diagnostizierten Depressionen sowie Angstzustände direkt auf diesen exzessiven Konsum zurück.
Meta weist jegliche Verantwortung entschieden zurück
Der Meta-Konzern, zu dem Instagram gehört, lehnt jede Verantwortung für die psychischen Probleme der Klägerin ab. In einer offiziellen Stellungnahme betonte das Unternehmen, die Geschworenen müssten entscheiden, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für deren Erkrankung gewesen sei. „Das Beweismaterial wird zeigen, dass sie bereits lange vor der Nutzung sozialer Medien mit erheblichen persönlichen Herausforderungen konfrontiert war“, so der Konzern. Zu Prozessbeginn hatten Meta-Anwälte zudem argumentiert, die psychischen Probleme der Klägerin seien auf Misshandlungen und instabile Familienverhältnisse zurückzuführen.
Meta verwies außerdem auf zahlreiche Schutzmaßnahmen für junge Nutzer, die in den vergangenen Jahren eingeführt wurden:
- Spezielle Teenager-Accounts mit eingeschränkten Funktionen
- Erweiterte Aufsichtsfunktionen für Eltern
- Zeitbegrenzungen und Nutzungsstatistiken
In der kommenden Woche wird eine Befragung von Facebook-Gründer und Meta-Chef Mark Zuckerberg erwartet, die weitere Einblicke in die Unternehmensstrategie geben dürfte.
Youtube distanziert sich von sozialen Medien
Ebenfalls in den Fokus des Prozesses geraten ist die Google-Videoplattform Youtube. Ein Anwalt des Unternehmens wies die Vorwürfe am Dienstag entschieden zurück und betonte, Youtube gehöre nicht zur Kategorie der sozialen Medien. „Youtube ist vielmehr ein Streaming-Dienst vergleichbar mit Disney+ oder Netflix“, so die Argumentation. Zudem gebe es keinerlei Hinweise auf einen exzessiven Konsum durch die Klägerin – zwischen 2020 und 2024 habe sie die Plattform durchschnittlich nur 29 Minuten pro Tag genutzt.
Vergleiche mit anderen Plattformen und mögliche Konsequenzen
Die Klägerin hatte ursprünglich auch gegen die Betreiber von Snapchat und Tiktok geklagt. Beide Unternehmen entschieden sich jedoch noch vor Prozessbeginn für einen außergerichtlichen Vergleich, über dessen finanzielle Details nichts bekannt wurde. Der aktuelle Prozess in Los Angeles wird von Experten als möglicher Präzedenzfall für die gesamte Tech-Branche bewertet. Sollte das Gericht den Vorwürfen der Klägerin stattgeben, könnten daraus erhebliche regulatorische Konsequenzen und Schadensersatzforderungen resultieren.
Die Verhandlung wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung von Tech-Unternehmen für die psychische Gesundheit ihrer Nutzer auf und könnte langfristige Auswirkungen auf das Design sozialer Plattformen haben. Insbesondere die Diskussion um bewusst eingebaute suchtfördernde Mechanismen steht im Zentrum der Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und der Tech-Industrie.



