Katholische Kirche zahlte 93 Millionen Euro an Missbrauchsopfer
Die katholische Kirche in Deutschland hat seit der Einrichtung einer speziellen Kommission vor fünf Jahren mehr als 93 Millionen Euro an Opfer sexuellen Missbrauchs ausgezahlt. Diese als Anerkennungsleistungen bezeichneten Zahlungen werden von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) mit Sitz in Bonn verwaltet und entschieden.
Höchstzahlungen über 250.000 Euro
Im vergangenen Jahr wurden in 16 Fällen Anerkennungsleistungen in Höhe von mehr als 250.000 Euro zugesprochen. Seit dem Jahr 2021 gab es insgesamt 47 Fälle, in denen Betroffene mehr als eine Viertelmillion Euro erhielten. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es sich bei den Zahlungen durchaus um erhebliche Summen handeln kann.
Vereinfachtes Verfahren für Betroffene
Menschen, die beispielsweise von katholischen Priestern sexuell missbraucht wurden, können bei der Kirche Zahlungen beantragen, ohne Beweise für den tatsächlich erlittenen Missbrauch vorlegen zu müssen. Es genügt, wenn ihre Schilderung als plausibel eingestuft wird. Dieses Verfahren soll den Zugang zu finanzieller Anerkennung erleichtern und Hürden für Betroffene abbauen.
Kritik und rechtliche Einordnung
Die freiwilligen Leistungen der Kirche stehen unabhängig von Gerichtsverfahren, die Betroffenen parallel beschreiten können. Im Jahr 2023 hatte das Landgericht Köln das Erzbistum Köln beispielsweise zu 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen ehemaligen Messdiener verurteilt. Trotz gelegentlicher Kritik an der Höhe der freiwilligen Zahlungen betont die UKA-Vorsitzende Margarete Reske, dass die Rechtsprechung als Orientierungsmaßstab dient.
Ordensgemeinschaften verweigern Zustimmung
In zwei Fällen haben Orden erstmals die erforderliche Zustimmung für Zahlungen von mehr als 50.000 Euro nicht erteilt, wie aus dem Tätigkeitsbericht der UKA für das Jahr 2025 hervorgeht. Dies zeigt, dass die Umsetzung der Anerkennungsleistungen nicht immer reibungslos verläuft und interne Widerstände existieren können.
Die UKA veröffentlicht regelmäßig Tätigkeitsberichte, um Transparenz über die Vergabe der Anerkennungsleistungen zu schaffen und die Entwicklung der Zahlungspraxis nachvollziehbar zu machen.



