Bürgergeld abgeschafft: Bundestag beschließt neue Grundsicherung mit strengeren Regeln
Bürgergeld abgeschafft: Neue Grundsicherung beschlossen

Bürgergeld ist Geschichte: Bundestag beschließt neue Grundsicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag einen historischen Beschluss gefasst: Die Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung einer neuen Grundsicherung. Diese Reform tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und bringt tiefgreifende Veränderungen für Leistungsempfänger in Deutschland. Die Neuregelung zielt darauf ab, das Sozialsystem effizienter zu gestalten und Anreize für die Arbeitsaufnahme zu verstärken.

Finanzielle Unterstützung: Regelsätze bleiben unverändert

Die finanziellen Grundleistungen der neuen Grundsicherung entsprechen in ihrer Höhe weiterhin den bisherigen Bürgergeld-Regelsätzen. Alleinstehende Personen erhalten monatlich 563 Euro, während jeder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro bekommt. Für Kinder variieren die Beträge je nach Altersgruppe zwischen 357 und 471 Euro. Diese Stabilität bei den direkten Zahlungen soll eine kontinuierliche Grundversorgung gewährleisten.

Wohnkosten: Kürzere Schonfristen bei zu teuren Wohnungen

Bei den Unterkunftskosten gibt es bedeutende Änderungen. Zwar übernimmt der Staat weiterhin angemessene Miet- und Heizkosten, doch die bisherige zwölfmonatige Schutzfrist für zu große oder zu teure Wohnungen entfällt. Leistungsempfänger müssen nun schneller umziehen, um die Kosten zu senken. Eine Ausnahme gilt für Familien mit Kindern: Ihnen werden in den ersten zwölf Monaten weiterhin Kosten bis zum 1,5-fachen der ortsüblichen Vergleichsmiete erstattet.

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Ersparnisse: Strengere Regeln für Schonvermögen

Die neuen Vorschriften für Ersparnisse stellen eine deutliche Verschärfung dar. Während beim Bürgergeld im ersten Jahr ein pauschales Schonvermögen von 40.000 Euro pro Person galt, fällt diese Karenzzeit nun komplett weg. Das erlaubte Vermögen wird wieder nach Altersstufen gestaffelt: Bis 30 Jahre sind 5.000 Euro erlaubt, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro und ab 51 Jahren maximal 20.000 Euro. Damit müssen Leistungsempfänger ihr Erspartes deutlich schneller aufbrauchen.

Sanktionen: Härtere Strafen bei Pflichtverletzungen

Die Sanktionsregeln wurden erheblich verschärft. Beim Bürgergeld konnten Leistungskürzungen schrittweise bis zu 30 Prozent betragen, beginnend mit zehn Prozent bei Terminversäumnissen. In der neuen Grundsicherung kann das Jobcenter die Leistungen sofort um 30 Prozent für bis zu drei Monate kürzen, etwa bei Abbruch einer Weiterbildung oder fehlenden Bewerbungsbemühungen. Wer drei Termine schwänzt, erhält vorübergehend gar kein Geld mehr, und bei Alleinstehenden können sogar die Mietzahlungen gestrichen werden. Ausnahmen gelten für psychisch erkrankte Personen und Haushalte mit Kindern.

Diese Reform markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Sozialpolitik und wird ab Mitte 2026 die Lebensrealität vieler Leistungsempfänger grundlegend verändern.

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