Bundestag stimmt über neue Grundsicherung ab: Das Ende des Bürgergelds
Am heutigen Donnerstag, dem 5. März 2026, steht im Bundestag eine historische Entscheidung an: Die Abgeordneten wollen das bisherige Bürgergeld offiziell abschaffen und durch die neue Grundsicherung ersetzen. Sollte der Beschluss wie geplant erfolgen, tritt die reformierte Sozialleistung bereits zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Von dieser umfassenden Neuregelung sind bundesweit mehr als fünf Millionen Menschen betroffen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Wohnkosten: Kürzere Schonfristen und strengere Obergrenzen
Bei den Wohnkosten bleibt der Grundsatz erhalten, dass angemessene Miet- und Heizkosten weiterhin übernommen werden. Allerdings wird es hier bedeutende Verschärfungen geben. Wer in einer als zu groß oder zu teuer eingestuften Wohnung lebt – wobei die Miethöhe von der jeweiligen Stadt abhängt – muss künftig deutlich schneller umziehen. Die bisherige Schutzfrist von zwölf Monaten, auch als Karenzzeit bekannt, entfällt komplett.
Eine Ausnahme gilt lediglich für Familien mit Kindern: Bei ihnen werden in den ersten zwölf Monaten noch Mietkosten bis zum 1,5-fachen der als angemessen geltenden Miete erstattet. Diese Regelung soll verhindern, dass Familien mit Kindern durch die Reform unverhältnismäßig hart getroffen werden.
Vermögen: Deutlich niedrigere Schonbeträge nach Altersstufen
Im Bereich des Vermögens wird die neue Grundsicherung wesentlich restriktiver als das bisherige Bürgergeld. Die alte Karenzzeit, die ein pauschales Schonvermögen von 40.000 Euro pro Person im ersten Jahr vorsah, wird vollständig gestrichen. Stattdessen kehrt man zu einer nach Alter gestaffelten Regelung zurück:
- Bis 30 Jahre: 5.000 Euro Schonvermögen
- Ab 31 Jahre: 10.000 Euro Schonvermögen
- Ab 41 Jahre: 12.500 Euro Schonvermögen
- Ab 51 Jahre: 20.000 Euro Schonvermögen
Diese Neuregelung bedeutet, dass junge Leistungsbezieher ihr Erspartes deutlich schneller aufbrauchen müssen. Selbst im höheren Alter bleibt das maximale Schonvermögen auf 20.000 Euro begrenzt – ein starker Kontrast zu den bisherigen 40.000 Euro.
Regelsätze bleiben unverändert, Sanktionen werden verschärft
Die monatlichen Regelsätze selbst bleiben von der Reform unberührt. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro, jeder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro. Für Kinder gelten je nach Alter Beträge zwischen 357 und 471 Euro.
Deutlich verschärft werden jedoch die Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Wer bisher beispielsweise Termine beim Jobcenter versäumte, musste mit einer schrittweisen Kürzung des Bürgergelds um bis zu 30 Prozent rechnen. Künftig kann das Jobcenter die Grundsicherung direkt um 30 Prozent – das sind bei Alleinstehenden 169 Euro monatlich – kürzen, und dies bis zu drei Monate lang. Diese Regelung gilt auch für Leistungsbezieher, die eine Weiterbildung abbrechen oder sich nicht ausreichend bewerben.
Besonders drastisch: Wer drei Jobcenter-Termine unentschuldigt schwänzt, erhält überhaupt kein Geld mehr. Bei Alleinstehenden können in diesem Extremfall sogar die Mietzahlungen gestrichen werden. Allerdings ist die Streichung der Unterkunftskosten nicht möglich, wenn andere Familienmitglieder wie Kinder in der Wohnung leben.
Entlastungen für psychisch Erkrankte und Jugendliche
Die Reform bringt nicht nur Verschärfungen mit sich. Es gibt auch entlastende Regelungen für besonders vulnerable Gruppen. Personen, die aufgrund psychischer Erkrankungen Probleme haben, Termine wahrzunehmen, sollen nicht pauschal sanktioniert werden. Hier sieht der Gesetzentwurf eine individuelle Prüfung vor.
Zudem sollen Jugendliche in schwierigen Lebenslagen künftig intensiver betreut werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, junge Menschen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren und langfristige Abhängigkeiten von Sozialleistungen zu vermeiden.
Die heutige Bundestagsentscheidung markiert somit einen grundlegenden Wandel im deutschen Sozialsystem. Während die Regelsätze stabil bleiben, werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschärft und die Sanktionsmechanismen ausgeweitet. Ab dem 1. Juli 2026 müssen sich Millionen Leistungsbezieher auf diese neuen, strengeren Rahmenbedingungen einstellen.



