Bordell-Pläne zwischen Kita und Kirche lösen Dorf-Eklat in Thayngen aus
Bordell-Pläne zwischen Kita und Kirche lösen Dorf-Eklat aus

Bordell-Pläne zwischen Kita und Kirche lösen Dorf-Eklat in Thayngen aus

In dem beschaulichen Schweizer Dorf Thayngen mit seinen 5881 Einwohnern hat ein Baugesuch für massive Unruhe gesorgt. Mitten im idyllischen Ortskern, direkt zwischen der örtlichen Kirche und einer Kindertagesstätte, soll ein Wohnhaus künftig gewerblich genutzt werden – und zwar als Bordell. Das am 20. Februar veröffentlichte Gesuch der Gemeinde sieht dort explizit „Massagen und Sexgewerbe“ vor, was bei vielen Bewohnern einen Schock auslöste.

Petition sammelt über 480 Unterschriften gegen das Vorhaben

Schnell formierte sich Widerstand gegen die Pläne. Die Initiative „IG Rotlicht“ startete eine Onlinepetition, die bis zum 6. März bereits mehr als 480 Unterschriften gegen das Bordell sammelte. In ihrer Stellungnahme schreiben die Initiatoren: „Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass im Wohngebiet von Thayngen die Bewilligung für ein Sexgewerbe ausgeschrieben wurde.“ Weiter argumentieren sie: „Wohngebiete dienen in erster Linie dem ruhigen und sicheren Zusammenleben von Familien, Kindern, älteren Menschen und Berufstätigen. Ein Betrieb dieser Art kann – unabhängig von moralischen Bewertungen – zu erhöhter Verkehrsfrequenz, Lärmemissionen, Sicherheitsbedenken und einer Veränderung des Quartiercharakters führen.“ Die klare Forderung an den Gemeinderat lautet: Das Vorhaben soll nicht bewilligt werden.

Bordell soll bereits in Betrieb sein – Baubehörde bestätigt Mischzone

Interessanterweise berichtet die Lokalzeitung „Schaffhauser AZ“, dass im fraglichen Gebäude bereits reger Betrieb herrschen soll. Am Briefkasten stehen die Namen „Secret Atelier“ und „Studio Amor“, wobei ersteres ein Anbieter ist, der Zimmer für sexuelle Dienstleistungen vermietet. Das Zimmer in Thayngen wird wöchentlich für 800 Franken angeboten.

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Das Bauamt teilte der Zeitung mit, dass die Nutzungsänderung erst bei der Gemeinde eingegangen sei, als das Bordell offenbar schon geöffnet hatte. Die Verwaltung wurde durch eine Beschwerde darauf aufmerksam. Noch bis Ende März können Anwohner formell Beschwerde einlegen, danach entscheidet der Gemeinderat über die offizielle Nutzungsänderung.

Baurechtlich sei die Lage nach Angaben von Gregor Schweri, Leiter des Hochbauamts Thayngen, klar: Das Gebäude liege in einer Mischzone. „Das heißt, sowohl Wohn- als auch gewerbliche Nutzungen sind grundsätzlich möglich, wenn sie nicht oder nur mäßig störend sind.“ Damit bleibt die Entscheidung nun beim Gemeinderat, der zwischen den berechtigten Anliegen der Anwohner und den baurechtlichen Gegebenheiten abwägen muss.

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