Gesunkenes Boot am Ziegelsee: Grüne werfen Stadt Schwerin Versäumnisse vor
Im Fall des havarierten Bootes an der Ziegelseepromenade in Schwerin haben sich die politischen Fronten verhärtet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei wirft der Stadtverwaltung erhebliche Versäumnisse in der Gefahrenabwehr vor, während die Verwaltung die Kritik entschieden zurückweist und auf begrenzte Zuständigkeiten verweist.
Bootsunglück sorgt für politischen Zündstoff
Anfang Januar geriet ein an der Kaimauer befestigtes Boot am Ziegelsee in Schräglage und sank teilweise. Das havarierte Motorschiff liegt bis heute ungeborgen an der Promenade und sorgt für anhaltende politische Kontroversen. In der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses konfrontierte der Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Arndt Müller, Vize-Oberbürgermeister Bernd Nottebaum (CDU) mit der drängenden Frage nach dem Zeitpunkt der Bergung.
Nottebaum erklärte, dem Schiffseigner sei durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe in Lauenburg eine Frist für die Bergung gesetzt worden. Die Stadt habe keine direkten Einflussmöglichkeiten, übe in der Sache jedoch Druck aus. Diese Darstellung lässt die Grünen-Fraktion nicht gelten, die der Stadt eine Mitverantwortung an der entstandenen Situation zuschreibt.
Vorwurf: Stadt duldete illegale Wohnnutzung
Aus Sicht der Grünen ist die Stadt nicht unschuldig an der prekären Lage. Der zentrale Vorwurf lautet: Die Kommune habe über Jahre geduldet, dass das Boot für Wohnzwecke genutzt wurde – trotz offensichtlicher Gefahren und ordnungsrechtlicher Verstöße.
„Über Jahre sei das Schiff unbewegt, sichtbar ungepflegt, bewohnt, mit Stromaggregaten betrieben und ohne ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung gewesen“, so die Bestandsaufnahme von Fraktionschef Müller. Die Stadt habe weder ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen noch entsprechende Gebühren erhoben.
Verwaltung verweist auf begrenzte Zuständigkeiten
Vize-OB Nottebaum kontert die Vorwürfe mit dem Hinweis auf klare Zuständigkeitsgrenzen. Der Bootseigner habe die Liegefläche direkt vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe gepachtet. Die städtische Nutzungsordnung für Anlegestellen gelte in diesem Bereich nicht, weshalb es vor Ort auch keine Begrenzung der Liegedauer gebe.
Zudem betont Nottebaum: „Eine dauerhafte Wohnnutzung des Bootes konnte nicht nachgewiesen werden.“ Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) habe die städtische Steganlage und umliegende Liegenschaften an der Ziegelseepromenade in den vergangenen Jahren regelmäßig kontrolliert und dabei „intensiv“ auf ordnungsgemäßes Verhalten hingewirkt.
Grüne fordern konsequente Rechtsdurchsetzung
Für Arndt Müller reicht dieses „Hinwirken“ bei weitem nicht aus. „Hinwirken ersetze allerdings keine Rechtsdurchsetzung“, unterstreicht der Fraktionsvorsitzende. Wenn Verstöße nicht geahndet würden, entstehe eine Ungleichbehandlung. Soziale Erwägungen könnten das Ermessen einer Behörde lenken, dürften aber nicht die Durchsetzung von Recht ersetzen.
Müller betont die Rolle der Stadt als Gefahrenabwehrbehörde nach Landesordnungsrecht: „Unabhängig von Eigentums- oder Wasserzuständigkeiten bleibe die Stadt Gefahrenabwehrbehörde und zuständig für öffentliche Ordnung, insbesondere bei Lärm sowie Brand- und Explosionsgefahr, bei hygienischen Missständen und dauerhafter Zweckentfremdung öffentlicher Flächen.“
Kritik an reaktiver statt präventiver Haltung
Besonders scharf kritisiert Müller die reaktive Haltung der Verwaltung. „Der Verwaltung lagen keine Informationen vor, dass das Boot in Gefahr stand zu sinken“, hatte Nottebaum in der Anfragebeantwortung erklärt. Nach ständiger Rechtsprechung genüge aber bereits eine naheliegende Gefahr, um tätig zu werden, entgegnet Müller.
„Die Stadt hätte vorbeugend tätig werden müssen, nicht erst nach dem Sinken des Bootes“, so der Grünen-Politiker. Das jetzt gesunkene Schiff mit möglicherweise ausgetretenem Öl und anderen Schadstoffen sei keine überraschende Entwicklung: „Das ist auch eine Folge davon, dass man Regeln über lange Zeit nicht durchgesetzt hat.“
In unmittelbarer Nähe zum havarierten Schiff haben noch zwei weitere Boote festgemacht, was die Diskussion über die Sicherheit an der Ziegelseepromenade zusätzlich anheizt. Die politische Auseinandersetzung um Zuständigkeiten und Versäumnisse dürfte angesichts des weiterhin ungeborgenen Bootes und der unterschiedlichen Rechtsauffassungen vorerst anhalten.



