Schock nach dem Urlaub: 48.000 Euro Rechnung wegen TikTok-Nutzung der Tochter
Was als entspannter Familienurlaub in Marokko begann, entwickelte sich für einen britischen Geschäftsmann zu einem finanziellen Desaster. Während des Aufenthalts in Marrakesch nutzte seine Tochter stundenlang die Video-Plattform TikTok über ihr Smartphone – ohne dass der Vater die dramatischen Konsequenzen ahnte.
Die schockierende Rechnung in zwei Akten
Der Albtraum begann bereits während des Urlaubs, als eine erste Mobilfunkrechnung über 22.000 Pfund (etwa 25.000 Euro) eintraf. Der fassungslose Andrew A., so berichtet die britische Tageszeitung „The Telegraph“, versuchte noch vor Ort in Marokko, seinen Telefonanbieter zu erreichen – offenbar ohne Erfolg.
Nach der Rückkehr nach England folgte der nächste Schlag: Eine weitere Rechnung über 20.000 Pfund (rund 23.000 Euro) landete in seinem Postfach. Insgesamt summierte sich die Forderung auf satte 42.000 Pfund, was umgerechnet etwa 48.000 Euro entspricht. „Ich konnte nur annehmen, dass es eine Störung gab oder das Konto gehackt worden war“, erklärte der verzweifelte Vater gegenüber der Zeitung.
Die fatale Klausel im Vertrag
Der Mobilfunkvertrag lief über sein Unternehmen in Manchester und war ursprünglich über den Anbieter Currys abgeschlossen worden, wurde aber von O2 bereitgestellt. Das verhängnisvolle Detail: Der Vertrag enthielt eine Klausel, nach der Datenroaming außerhalb Europas nicht gedeckelt war. Diese fehlende Kostenbremse führte zur explosionsartigen Kostenentwicklung.
Zum Hintergrund: Während innerhalb der Europäischen Union beim Datenroaming meist keine zusätzlichen Kosten anfallen, gelten diese Regelungen für Großbritannien seit dem Brexit nicht mehr automatisch. Ohne spezielle Vereinbarungen werden Gebühren für die Datennutzung im Ausland in voller Höhe berechnet.
Existenzielle Bedrohung für das Unternehmen
Die horrende Rechnung brachte den Unternehmer nach eigenen Angaben in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten. Sein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern sah er bereits in Gefahr. „Die haben einfach zugelassen, dass die Gebühren weiter aufliefen“, kritisierte er gegenüber dem „Telegraph“. Er verstehe nicht, wie erwartet werden könnte, „dass ein kleines Unternehmen eine solche Rechnung bezahlen kann“.
Gespräche mit dem Mobilfunkanbieter endeten zunächst in Frustration und Verzweiflung, ohne dass eine Lösung in Sicht war.
Glück im Unglück durch Medienintervention
Doch am Ende hatte der Familienvater doch noch Glück: Nachdem sich der „Telegraph“ der Sache annahm, wurden ihm die Kosten für die achtstündige Internetnutzung seiner Tochter erlassen. Die britische Zeitung berichtete ausführlich über den Fall und die schließlich erzielte Einigung.
Wichtige Lehren für Verbraucher
Dieser Vorfall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, Mobilfunkverträge genau zu prüfen – insbesondere bei Auslandsreisen. Verbraucher sollten:
- Vor Reiseantritt die Roaming-Bedingungen ihres Vertrags überprüfen
- Bei Bedarf spezielle Auslands-Pakete buchen
- Kostenlimits im Vertrag vereinbaren
- Bei Familienverträgen besonders auf die Nutzung durch Kinder achten
- Bei Geschäftsverträgen klare Nutzungsrichtlinien festlegen
Der betroffene Vater wird künftig sicherlich genauer hinschauen, wann und wo seine Kinder im Internet unterwegs sind. Vor allem aber wird er wohl jeden Vertrag künftig mit größter Sorgfalt prüfen – insbesondere die oft im Kleingedruckten versteckten Klauseln zum internationalen Datenroaming.



