Disney+-Abonnenten können Geld zurückfordern: Verbraucherschützer sehen Sachmangel
Disney+-Abonnenten können Geld zurückfordern

Disney+-Abonnenten können Geld zurückfordern: Verbraucherschützer sehen Sachmangel

Bei Disney+ standen in den vergangenen Wochen nicht alle Bildformate wie gewohnt zur Verfügung. Inzwischen ist HDR10 zwar wieder freigeschaltet, doch andere Premium-Standards bleiben teilweise eingeschränkt. Die Verbraucherschützer erkennen daher einen Mangel im Angebot und raten betroffenen Kunden, Geld zurückzufordern.

Patentstreit führt zu Qualitätseinbußen

Seit mehreren Wochen fehlen bei Disney+ wichtige Funktionen für hochauflösende Streams. Hintergrund ist ein Patentstreit mit dem US-Unternehmen InterDigital. Mehrere Gerichte untersagten die Nutzung bestimmter Technologien, was direkte Auswirkungen auf Bild- und Tonqualität für Abonnenten hatte.

Nach einem Urteil des Landgerichts München durfte Disney dynamisches HDR nicht weiter einsetzen. Daraufhin entfernte der Dienst die Standards HDR10+ und Dolby Vision. Beide Formate sorgen normalerweise für eine optimierte Darstellung von Helligkeit und Kontrast.

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Auch HDR10 war zeitweise nicht verfügbar, wurde inzwischen aber wiederhergestellt. Disney erklärte dazu: „Der HDR10-Support wurde auf Disney+ wiederhergestellt. Aufgrund eines Gerichtsverfahrens vor einem deutschen Patentgericht waren wir gezwungen, Änderungen an der Verfügbarkeit einiger Premium-Videoformate vorzunehmen.“

Weitere Einschränkungen durch Unterlassungsverfügung

Am 13. Februar 2026 folgte laut InterDigital eine weitere Unterlassungsverfügung. Sie betrifft die HEVC-Kompression, ein Verfahren zur Reduzierung der Datenmenge bei Videostreams. Nach Unternehmensangaben handelt es sich bereits um die fünfte gerichtliche Untersagung im Zusammenhang mit geschützten Streaming-Technologien.

Nach Angaben von Disney läuft der Prozess, deaktivierte Formate schrittweise wieder bereitzustellen. Konkrete Termine nennt das Unternehmen jedoch nicht. Aktuell sind Dolby Vision und HDR10+ noch nicht uneingeschränkt verfügbar.

Verbraucherschützer empfehlen Preisprüfung

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht in den zwischenzeitlichen Einschränkungen einen möglichen Sachmangel. Fehlen zugesicherte oder übliche Qualitätsmerkmale, könne eine Minderung des Abopreises verlangt werden. Kunden sollten für betroffene Zeiträume eine anteilige Rückerstattung prüfen.

Zusätzlich kritisieren die Verbraucherschützer den Hinweis „Unterstützt Dolby Atmos“. Diese Audioqualität sei bei zahlreichen Tonspuren nicht verfügbar. Eine Reaktion von Disney auf diese Empfehlung steht bislang aus.

Die Situation zeigt, wie Patentstreitigkeiten direkte Auswirkungen auf Verbraucher haben können. Abonnenten von Streaming-Diensten sollten ihre Rechte kennen und bei Qualitätseinbußen aktiv werden.

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