Mobilfunkvertrag gekündigt? Anbieterwechsel ohne Nummernverlust ist Ihr gutes Recht
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Mobilfunkverträge problemlos monatlich gekündigt werden. Einem Wechsel des Anbieters steht dann nichts mehr im Weg – auch nicht der Wunsch, die eigene Rufnummer zu behalten.
Gesetzlich garantierte Rufnummernmitnahme
Das Telekommunikationsgesetz schreibt vor, dass Anbieter die Portierung von Rufnummern schnell, unkompliziert und kostenfrei abwickeln müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob Verbraucherinnen und Verbraucher einen neuen Laufzeitvertrag abschließen oder sich für eine Option ohne feste Vertragslaufzeit entscheiden.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass diese Regelung für alle Mobilfunkanbieter bindend ist. Selbst wenn Verträge sich nach typischerweise 24 Monaten automatisch verlängern, besteht das Recht auf monatliche Kündigung und anschließenden Wechsel.
Irreführende Werbung von Anbietern
Kürzlich musste die Verbraucherzentrale Niedersachsen einen Anbieter abmahnen, der aktiv mit einem Portierungsservice für seine Produkte geworben hatte – obwohl dieser Service gesetzlich vorgeschrieben ist.
„Die Werbung baut künstlichen Druck auf und nutzt die Sorge um den Erhalt der eigenen Rufnummer aus“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Die Werbung täuscht darüber hinweg, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Nummer ohnehin behalten können“ – und zwar ganz ohne Verpflichtung zu einem neuen Laufzeitvertrag.
Was Verbraucher wissen sollten
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Mobilfunkverträge monatlich gekündigt werden
- Die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und muss kostenfrei erfolgen
- Dies gilt sowohl für Laufzeitverträge als auch für Verträge ohne feste Laufzeit
- Anbieter dürfen nicht mit gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen werben
- Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen
Der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist dank klarer gesetzlicher Regelungen heute einfacher denn je. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Vertragsbedingungen verbessern, ohne die gewohnte Rufnummer aufgeben zu müssen – ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerb und Verbraucherfreundlichkeit im Telekommunikationsmarkt.



