Versicherungskennzeichen: Ab März 2026 nur noch schwarze Schilder für Mofas und E-Roller
Ab März 2026: Nur schwarze Kennzeichen für Mofas und E-Roller

Versicherungskennzeichen: Ab März 2026 nur noch schwarze Schilder für Mofas und E-Roller

Wer im Frühling sein Mofa, Moped oder seinen elektrischen Roller aus dem Winterschlaf holt, muss bald ein neues Versicherungskennzeichen besorgen. Ab dem 1. März 2026 gilt eine wichtige Änderung im Verkehrsrecht: Nur noch schwarze Versicherungskennzeichen sind für zulassungsfreie Kraftfahrzeuge gültig. Das bisherige grüne Kennzeichen läuft zu diesem Stichtag aus und wird nicht mehr akzeptiert.

Farbwechsel von Grün zu Schwarz wird verpflichtend

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt alle Fahrer von Kleinkrafträdern und elektrischen Fahrzeugen: Wer nach dem 1. März 2026 noch mit dem alten grünen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar und verliert den Versicherungsschutz. Das bedeutet im Ernstfall, dass Unfallschäden an anderen Fahrzeugen oder Personen vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Auch mögliche Schadenersatzforderungen der Unfallopfer wären dann selbst zu tragen.

Das Versicherungskennzeichen dient als schneller Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Polizei und Ordnungsamt können so auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Die Haftpflicht reguliert verursachte Fremdschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug wäre zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erforderlich.

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Welche Fahrzeuge benötigen das Kennzeichen?

Das umgangssprachlich als „Mofa-Kennzeichen“ bekannte Schild ist für verschiedene Fahrzeugtypen verpflichtend:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Motorisierte Quads, Trikes und E-Roller mit entsprechenden Leistungsmerkmalen
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Bestimmte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit Bestandsschutz
  • Schnelle S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h beim Treten unterstützen

Normale Pedelecs (umgangssprachlich E-Bikes oder Elektrofahrräder) mit einer Unterstützung bis 25 km/h gelten als Fahrräder und benötigen kein Kennzeichen.

So erhalten Sie das neue schwarze Kennzeichen

Die Versicherungskennzeichen werden direkt bei den Versicherungsunternehmen ausgegeben. Dabei stehen zwei Größen zur Verfügung:

  1. Klassische Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 Zentimeter
  2. Kleinere Plaketten (6,7 x 5,5 Zentimeter) speziell für E-Scooter und Segways

Die dreistellige Buchstabenkombination auf dem Kennzeichen ermöglicht es Unfallopfern, über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Unfallgegners zu ermitteln. Dies ist sowohl online als auch telefonisch unter 0800 2502600 möglich.

Bisher wechselte die Farbe der Versicherungskennzeichen jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün, wobei die Gültigkeit jeweils bis Ende Februar eines Jahres reichte. Ab März 2026 entfällt dieses Rotationssystem für das aktuelle Jahr – alle neu ausgegebenen Kennzeichen werden schwarz sein.

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