Blitzermarathon: Was ist erlaubt bei Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen?
Blitzermarathon: Was bei Blitzer-Warnungen erlaubt ist

Blitzermarathon: Erlaubte und verbotene Warnungen vor Tempo-Kontrollen

Die Aufregung ist jedes Jahr groß, wenn der Blitzermarathon ansteht. Mindestens zweimal jährlich rücken Geschwindigkeitskontrollen in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Frühjahrsaktion in diesem Jahr läuft vom 13. bis 19. April unter dem Namen "Speedweek". Laut ADAC ist der Mittwoch, der 15. April, der Hauptaktionstag. Fast alle Bundesländer beteiligen sich – lediglich das Saarland bleibt außen vor. Einige Länder führen die Kontrollen die gesamte Woche durch, andere konzentrieren sich auf den zentralen Tag.

Verschärfte Kontrollen an neuralgischen Punkten

Während des Blitzermarathons finden intensivierte Geschwindigkeitsmessungen statt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf unfallträchtigen Streckenabschnitten sowie sensiblen Bereichen wie Schulen, Krankenhäusern und Baustellen, wo besondere Vorsicht geboten ist. Grundsätzlich müssen sich alle Verkehrsteilnehmer stets an die geltenden Tempolimits halten. Im hektischen Alltag kann es jedoch vorkommen, dass man unaufmerksam ist oder ein Verkehrsschild übersieht – und schon ist es passiert. Ein solcher Verstoß kann teuer werden und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Dürfen Blitzer-Apps genutzt werden?

Viele Autofahrer fragen sich, ob sie sich mit technischen Hilfsmitteln wie Blitzer-Apps schützen dürfen. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Der Besitz solcher Apps ist nicht verboten. Man könnte also vor Fahrtantritt oder während einer Pause prüfen, ob auf der geplanten Strecke Kontrollen angekündigt sind. Kritisch wird es jedoch bei der aktiven Nutzung während der Fahrt.

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Paragraph 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich die betriebsbereite Mitführung und Nutzung von Geräten, die der Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dienen. Dazu zählen nicht nur spezielle Radarwarngeräte, sondern auch entsprechende Smartphone-Apps.

Grauzone für Beifahrer geschlossen

Was jahrelang als Grauzone galt, ist seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2023 klar geregelt. Auch Beifahrer dürfen während der Fahrt keine Blitzer-Apps oder Warngeräte aktiv nutzen. Im verhandelten Fall hatte eine Beifahrerin eine solche App auf ihrem Smartphone gestartet und das Gerät auf der Mittelkonsole abgelegt. Das Gericht wertete dies als Ordnungswidrigkeit, da der Fahrer dadurch weiterhin vor Kontrollen gewarnt wurde.

Legale Alternativen zur Blitzer-Warnung

Es gibt durchaus legale Möglichkeiten, sich über Geschwindigkeitskontrollen zu informieren:

  • Vor Fahrtantritt oder während einer Pause online, in Apps oder über Social Media nach gemeldeten Blitzerstandorten recherchieren
  • Durchsagen lokaler und regionaler Radiosender verfolgen
  • Auf Warnungen anderer Verkehrsteilnehmer achten – diese dürfen nämlich sehr wohl auf Kontrollen hinweisen
  • Vorabinformationen mancher Kommunen und Polizeibehörden nutzen, die Standorte teilweise im Voraus bekanntgeben

Wichtig ist dabei stets, dass solche Informationen nicht während der Fahrt abgerufen werden und keine automatisierten Warnungen erfolgen. Wer selbst warnen möchte, sollte übrigens nicht zur Lichthupe greifen. Diese darf laut Paragraph 16 StVO nur zur Warnung vor echten Gefahrenstellen oder zur Ankündigung von Überholvorgängen außerorts verwendet werden.

Was tun, wenn man geblitzt wurde?

Falls man in eine Kontrolle gerät, kann es vorkommen, dass die Polizei das Fahrzeug direkt aus dem Verkehr zieht und den Verstoß anspricht. Laut ADAC-Sprecher Alexander Römer soll dies einen unmittelbaren Lerneffekt erzielen. Oft ist es möglich, das Bußgeld noch vor Ort zu begleichen, beispielsweise per Karte.

"Wer sich unsicher ist, kann die Zahlung auch verweigern", so Römer. In diesem Fall wird die Zahlungsaufforderung per Post zugestellt. Wird dieses Verwarnungsangebot nicht fristgerecht angenommen, leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

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Einspruch einlegen: Kosten und Risiken

Oft bemerkt man das Blitzen gar nicht direkt und erfährt erst später per Brief davon. Wer Zweifel an der Richtigkeit der Messung hat – etwa weil die gemessene Geschwindigkeit unrealistisch erscheint – kann Einspruch einlegen. Allerdings kommen dabei in der Regel Sachverständigenkosten hinzu. Der ADAC rät daher, diesen Schritt nur in Betracht zu ziehen, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Besonders knifflig kann es werden, wenn man sich auf dem Blitzerfoto nicht erkennt oder Fragen zur Verjährung auftauchen. Die Behörde hat für die erste Ermittlungsmaßnahme – meist die Anordnung zum Erlass eines Anhörungsbogens – drei Monate Zeit. Das Problem: Das Datum dieser Anordnung findet sich laut ADAC nicht auf dem Anhörungsbogen, sondern nur in der Bußgeldakte. Für eine mögliche Verjährung ist jedoch genau dieses Datum relevant, nicht der Zeitpunkt des Zugangs des Schreibens. In solchen Fällen empfiehlt der ADAC anwaltliche Unterstützung, um Akteneinsicht zu erhalten.

Wer sich sicher ist, dass der Vorwurf zutrifft, sollte das Bußgeld besser zahlen, da ansonsten zusätzliche Kosten drohen können. Letztlich bleibt die einfachste und sicherste Methode, Bußgelder zu vermeiden: sich stets an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten – nicht nur während des Blitzermarathons.