EuGH-Urteil zur Schienenmaut: Drohen Fahrgästen höhere Ticketpreise und weniger Züge?
EuGH-Urteil: Drohen teurere Tickets und weniger Züge?

EuGH-Urteil zur Schienenmaut: Drohen Fahrgästen höhere Ticketpreise und weniger Züge?

Ein wegweisendes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) könnte erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Schienenverkehr haben. Der Streit dreht sich um die sogenannte Schienenmaut, mit der die Deutsche Bahn Geld für die Nutzung ihrer Infrastruktur erhält. Die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts könnte regionale Verkehrsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten stürzen und damit direkte Konsequenzen für Millionen von Bahnfahrerinnen und Bahnfahrern nach sich ziehen.

Der Kern des Streits: Die deutsche Trassenpreisbremse

Der EuGH wird heute darüber urteilen, ob die deutschen Regelungen zur Berechnung von Trassenpreisen – einer Art Schienenmaut – mit dem EU-Recht vereinbar sind. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diese Frage an den europäischen Gerichtshof weitergeleitet, nachdem die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, und ihr Tochterunternehmen DB Regionetz Infrastruktur das Trassenpreissystem für das Jahr 2025 angegriffen hatten.

Im Zentrum des Konflikts steht ein Beschluss der Bundesnetzagentur, die jährlich die von den Betreibern beantragten Entgelte genehmigen muss. Die Behörde hatte die Entgelte im Nahverkehr reduziert und gleichzeitig im Fern- und Güterverkehr erhöht. Diese unterschiedliche Behandlung basiert auf der sogenannten Trassenpreisbremse, einer gesetzlichen Beschränkung der Preissteigerung im Regionalverkehr, die bisher bei 1,8 Prozent lag und ab 2026 auf 3 Prozent angehoben werden soll.

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Was sind Trassenpreise und warum sind sie so wichtig?

Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen, müssen Trassenpreise zahlen. Diese Mittel finanzieren die laufenden Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Investitionen in das mehr als 33.000 Kilometer lange Schienennetz in Deutschland. Die Berechnungsmethode für den Nahverkehr ist in Deutschland gesetzlich genau geregelt, doch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln könnten diese Regelungen den erforderlichen Spielraum der Infrastrukturbetreiber beeinträchtigen.

Die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums erlaubt zwar Rahmenregelungen für Trassenpreise, verlangt aber gleichzeitig, dass die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben muss. Genau diese Unabhängigkeit könnte durch die deutschen Vorgaben in Frage gestellt sein.

Mögliche Konsequenzen für den Regionalverkehr

Die gesamte Branche blickt mit großer Spannung auf das EuGH-Urteil, denn die Konsequenzen könnten weitreichend sein. Der Regionalverkehr macht nach Angaben des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) etwa zwei Drittel des gesamten Schienenverkehrs in Deutschland aus. Sollte der EuGH die Trassenpreisbremse kippen, drohen den Unternehmen Mehrkosten in Milliardenhöhe, möglicherweise sogar rückwirkend für mehrere Jahre.

Für das Jahr 2026 hat InfraGo bei der Bundesnetzagentur bereits eine Erhöhung um 23,5 Prozent beantragt. Der BSN warnt vor erheblichen Streichungen von Regional- und Nahverkehrszügen bundesweit, um die erwarteten Kostensteigerungen aufzufangen. Absehbar sind langwierige Diskussionen darüber, wer diese Erhöhungen zahlen soll. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) verweist bereits auf den Bund, der die Länder mit den Mitteln ausstattet, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren.

Auswirkungen auf Fahrgäste und Ticketpreise

Die möglichen Folgen für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer sind vielfältig:

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  • Teurere Tickets: Sollten die Unternehmen die Mehrkosten an ihre Kunden weitergeben, könnten Ticketpreise im Regionalverkehr steigen.
  • Weniger Verbindungen: Um Kosten zu sparen, könnten Verkehrsunternehmen Fahrten streichen oder das Angebot reduzieren.
  • Unsicherheit im Fernverkehr: Ein Urteil, das die Trassenpreisbremse bestätigt, würde vor allem den Fern- und Güterverkehr treffen, die dann weiterhin die Mehrkosten tragen müssten. Diese könnten mittelfristig an Fahrgäste und Güterverkehrskunden weitergegeben werden.

BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann warnt jedoch vor Panikmache: „Es werden am Freitag nirgendwo Züge stillstehen.“ Abbestellungen drohten frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember. Es sei durchaus denkbar, dass der EuGH die Trassenpreisbremse nicht antaste.

Langfristige Perspektiven und Reformbestrebungen

Unabhängig vom aktuellen Urteil arbeitet die Bundesregierung bereits an einer Reform des Trassenpreissystems. Konkrete Pläne werden bis zum Sommer erwartet. Nachdem der EuGH seine Beurteilung abgegeben hat, geht die Angelegenheit zurück an das Verwaltungsgericht Köln, das letztlich die Entscheidung im konkreten Fall trifft und dabei an die Auslegung des Gerichtshofs gebunden ist.

Die Deutsche Bahn entscheidet in der Regel im Spätsommer bis Herbst über mögliche Preiserhöhungen im Fernverkehr. Die Entwicklung der Trassenpreise wird daher auch in den kommenden Monaten ein zentrales Thema für Verkehrsunternehmen, Politik und vor allem für die Millionen von Menschen bleiben, die täglich auf die Schiene angewiesen sind.