GDL erhebt schwere Vorwürfe nach tödlichem Angriff auf Bahn-Mitarbeiter
Das Entsetzen über den gewaltsamen Tod des Zugbegleiters Serkan C. in einem DB-Regionalexpress bei Kaiserslautern hält weiter an. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat nun mit einem offenen Brief an den Vorstand der Deutschen Bahn klare Forderungen gestellt und kritisiert das Unternehmen scharf für mangelnde Sicherheitsvorkehrungen.
„Tod eines Kollegen darf nicht folgenlos bleiben“
In dem Schreiben an die Vorstandsvorsitzende Evelyn Palla und weitere Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG und DB Fernverkehr AG erklären die GDL-Gesamtbetriebsräte: „Der Tod eines Beschäftigten im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit stellt eine Zäsur dar.“ Sie betonen, dass dieser Vorfall keine isolierte Einzeltat sei, sondern die Eskalation einer seit Jahren bekannten Gefährdungslage.
Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass Übergriffe, Bedrohungen und Gewalt gegen Beschäftigte im Zugbegleitdienst regelmäßig in Monatsgesprächen mit dem Vorstand thematisiert worden seien. „Die Gefährdungslage ist dokumentiert“, heißt es in dem Brief.
Kritik an Personalbesetzung und Alleinarbeit
Besonders alarmierend sei die weiterhin praktizierte knappe Besetzung im Zugbegleitdienst. Viele Züge verkehrten regelmäßig mit nur einem Zugchef und einem Zugbegleiter (1:1-Besetzung). An einzelnen Tagen komme es sogar zu 1:0-Besetzungen, bei denen Beschäftigte faktisch allein für Betrieb, Service, Kontrolle und Konfliktsituationen verantwortlich seien.
„Diese Formen faktischer Alleinarbeit sind angesichts der bekannten Gewaltlage nicht hinnehmbar“, schreiben die Betriebsräte. Aus ihrer Sicht sei klar: „Eine 1:0-Besetzung darf es auch im Ausnahmefall nicht geben.“
Konkrete Forderungen an die Deutsche Bahn
Die GDL-Gesamtbetriebsräte fordern den Vorstand der DB Fernverkehr AG nachdrücklich auf:
- Unverzüglich eine aktualisierte, realitätsnahe Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten im Zugbegleitdienst vorzulegen
- Den Ausschluss jeglicher 1:0-Besetzungen verbindlich festzulegen
- Bei Zügen ab neun Wagen eine Mindestbesetzung von einem Zugchef und zwei Zugbegleitern (1:2) sicherzustellen
- Die Präsenz von Sicherheitskräften in den Zügen deutlich und verlässlich zu erhöhen
- Bodycams als Deeskalations- und Beweissicherungsmittel einzuführen
- Eine datenschutzkonforme Kameraüberwachung in Zügen umzusetzen
Rechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers
Die Gewerkschaft verweist auf Paragraf 618 des BGB sowie Paragrafen 3 und 4 des Arbeitsschutzgesetzes, die den Arbeitgeber verpflichten, Gefährdungen für Leben und Gesundheit zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren. Bei einer seit Langem bekannten Gefährdungslage treffe den Arbeitgeber eine gesteigerte Organisations- und Präventionspflicht.
„Ein unverändertes Fortführen der bisherigen Einsatz- und Besetzungskonzepte ist nach einem tödlichen Gewaltvorfall rechtlich nicht haltbar“, betonen die Betriebsräte. Der Schutz der Beschäftigten dürfe nicht von Tageslagen, Personalknappheit oder wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden.
Erwartung an die Deutsche Bahn
Abschließend erklären die GDL-Gesamtbetriebsräte: „Die Sicherheit der Beschäftigten ist keine Verhandlungsmasse und kein Kostenfaktor, sondern eine gesetzliche Verpflichtung und eine Frage der Verantwortung.“ Sie erwarten eine zeitnahe und substanzielle Antwort sowie konkrete Schritte zur Verbesserung der Sicherheitslage im Zugbegleitdienst.
Unterzeichnet wurde der Brief von den GDL-Gesamtbetriebsräten Anja Hoche, Thomas Hupfeld, Astrid Schoof, Andre Prätorius, Mike Fabritz, Christoph Roeser, Jan Proschmann, Patrick Kernchen, Olaf Butke, Frank Arnold, Raik Rechenberg, Falk Aurich sowie Heiko Sann als Mitglied des Aufsichtsrates der DB Fernverkehr AG.



