BfArM warnt vor Risiken bei Drip-Spa-Infusionen
BfArM warnt vor Drip-Spa-Infusionen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine eindringliche Warnung vor sogenannten Drip-Spa-Infusionen ausgesprochen. Diese Infusionslösungen, die hoch konzentrierte Vitamine, Mineralstoffe und andere Substanzen enthalten, werden intravenös verabreicht. In Deutschland sind sie jedoch nicht als Arzneimittel zugelassen. Dennoch werben Anbieter damit, dass sie das Immunsystem stärken, das Erscheinungsbild verbessern und die Leistungsfähigkeit steigern sollen. Auch eine Unterstützung der Leberfunktion wird versprochen.

Kein wissenschaftlicher Nachweis

Das BfArM mit Sitz in Bonn betont, dass es für diese Behauptungen keinerlei wissenschaftliche Belege gibt. Drip-Spa-Produkte, die auch als Longevity-Infusionen bezeichnet werden, haben daher keine Zulassung als Arzneimittel in Deutschland. Für Arzneimittel ist ein strenges Zulassungsverfahren vorgeschrieben, das Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität nachweisen muss. Ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis ist dabei unerlässlich. Der Begriff Drip-Spa setzt sich aus den Wörtern „Drip“ (Tropfen) und „Spa“ (Wellness) zusammen und spielt auf die Verabreichung per Tropf sowie den Wellness-Aspekt an.

Gefahren für die Gesundheit

Laut einer Mitteilung des BfArM bestehen bei der Zusammensetzung der Infusionen für bestimmte Personengruppen erhebliche Risiken. Dazu gehören die Gefahr einer Überdosierung von Vitaminen, Störungen im Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushalt sowie allergische Reaktionen bis hin zu einem anaphylaktischen Schock. Wie bei allen Infusionen kann es zudem bei falscher Anwendung zu Komplikationen wie dem Eintritt der Lösung ins Gewebe, Luftembolien oder Kreislaufproblemen kommen.

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„Während bei Arzneimitteln zur Infusion die Hersteller nachweisbare Qualitätsstandards erfüllen müssen, sind bei Infusionslösungen, die nicht als Arzneimittel zugelassen sind, die Qualität und Sicherheit der Produkte im Sinne des Arzneimittelgesetzes nicht belegt“, erklärte das Bundesinstitut abschließend.

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