Der Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette am Landgericht Verden steht kurz vor dem Abschluss. Am kommenden Dienstag soll die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten. Die 67-Jährige war Ende 2024 nach mehr als 30 Jahren im Untergrund in einer Berliner Wohnung festgenommen worden.
Die Vorwürfe gegen Daniela Klette
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten versuchten Mord aus Habgier, schweren Raub als Mitglied einer Bande und unerlaubten Waffenbesitz vor. Laut Anklage soll sie gemeinsam mit den flüchtigen Ex-RAF-Mitgliedern Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg zwischen 1999 und 2016 insgesamt 13 Überfälle auf Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verübt haben. Klette habe dabei meistens das Fluchtauto gefahren. Das Trio sei äußerst konspirativ vorgegangen, habe sich mit Perücken und falschen Schnurrbärten verkleidet und die Taten genau geplant, darunter das Anmieten von Fahrzeugen unter falschen Namen und das Ausspähen der Tatorte.
Eingestellte Verfahren und Bewertung durch das Gericht
Fünf der in der Anklage aufgeführten Raubüberfälle wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, da sie bei einer Verurteilung nicht wesentlich ins Gewicht fielen. Zudem erklärte das Gericht, dass der bewaffnete Überfall in Stuhr bei Bremen im Juni 2015 nicht als versuchter Mord gewertet wird, sondern von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen sei, von dem der Schütze zurückgetreten sei.
Beweislage und Zweifel
In Klettes Wohnung wurden unter anderem eine Panzerfaust-Attrappe, ein Sturmgewehr, eine Maschinenpistole, ein Kilogramm Gold und über 240.000 Euro Bargeld sichergestellt. Auch Fotos und Skizzen von ausspionierten Supermärkten und Polizeiwachen belasten sie. Ihre Anwälte bestreiten nicht, dass sie in irgendeiner Form beteiligt war. Allerdings ist fraglich, ob das Gericht nachweisen kann, dass sie bei den Überfällen tatsächlich anwesend war. Augenzeugen erinnerten sich nach Jahren nur vage, und DNA-Mischspuren in Fluchtautos werden von der Verteidigung angezweifelt.
Mögliche Strafe
Bei einer Verurteilung droht Klette eine mehrjährige Haftstrafe. Schwerer Raub wird mit mindestens drei Jahren bestraft, besonders schwerer Raub mit mindestens fünf Jahren. Für unerlaubten Waffenbesitz sind sechs Monate bis fünf Jahre vorgesehen, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden mit einem bis fünf Jahren bestraft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Aus mehreren Verurteilungen würde eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wird.
Weiterer Prozess möglich
Der aktuelle Prozess betrifft nur die Überfälle zur Finanzierung des Untergrundlebens nach der RAF-Auflösung. Die Mitgliedschaft in der Terrororganisation ist verjährt. Allerdings hat die Bundesanwaltschaft kürzlich Anklage wegen drei Anschlägen zwischen 1990 und 1993 erhoben, darunter zweifacher versuchter Mord und Sprengstoffanschläge. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt muss noch über die Zulassung des Verfahrens entscheiden.
Zukunft des extra gebauten Gerichtssaals
Für den Prozess wurde eine Reithalle zu einem Gerichtssaal umgebaut. Die Kosten inklusive Miete belaufen sich auf rund 3,6 Millionen Euro. Der Vertrag läuft bis Mai 2027. Wie die Halle nach dem Urteil genutzt wird, ist noch offen. Das niedersächsische Justizministerium prüft eine anderweitige Verwendung.



