Im vergangenen Jahr sind in Brandenburg rund 7.200 Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zentral erfasst worden. Das teilte das Sozialministerium auf eine Anfrage der BSW-Landtagsfraktion mit.
Stabile Nutzung des Zentralen Vorsorgeregisters
Zwischen 2017 und 2025 wurden insgesamt 67.385 dieser Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister für das Land registriert. Pro Jahr schwanke die Zahl der Neueinträge zwischen rund 6.400 und 8.600, was auf eine stabile Nutzung hindeute, so Sozialminister René Wilke (SPD). Allerdings gebe es nur begrenzt belastbare Erkenntnisse zur tatsächlichen Verbreitung, da die Dokumente jederzeit und ohne besondere Formvorgaben erstellt werden könnten.
Forderung nach mehr Beratung
Der BSW-Abgeordnete Andreas Kutsche betonte, es müsse ausreichend Informations- und Beratungsstrukturen geben, damit fehlende Vorsorge nicht die Betroffenen und ihre Familien belaste. Der Minister entgegnete, es gebe bereits genügend Informationsangebote in Stadt und Land sowie digital. Die zentrale Erfassung helfe, im Ernstfall schnell auf die Dokumente zugreifen zu können.



