Ein ungewöhnlicher Familienstreit über die Videoüberwachung einer Wohnküche könnte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am Donnerstag einen Fall aus Niedersachsen, bei dem eine Mutter gegen ihre Tochter und deren Ehemann klagte. Die Mutter war in der Küche des Paares von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Das Ehepaar hatte die Aufnahmen an die Polizei weitergeleitet.
Hintergrund des Streits
Die Mutter wohnte im Haus ihrer Tochter in einer separaten Wohnung im Obergeschoss, während die Tochter und ihr Mann das Erdgeschoss bewohnten. Beide Wohnungen verfügten über eine eigene Küche. Dennoch durfte die Mutter die Wohnküche des jüngeren Paares mitbenutzen. Diese Küche wurde von dem Ehepaar mit einer Videokamera überwacht.
Strafanzeige wegen Münzdiebstahls
Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gab das Ehepaar an, die Mutter habe Münzen aus einem Becher im Küchenschrank entnommen. Sie leiteten den Beamten daraufhin Videoaufnahmen weiter, auf denen die Frau zu sehen war. Die Mutter sah darin einen Datenschutzverstoß und zog vor Gericht. Sie forderte die Löschung der Aufnahmen sowie ein Schmerzensgeld von mindestens 5000 Euro.
Vor dem Landgericht Hildesheim und dem Oberlandesgericht Celle hatte die Klage keinen Erfolg. Die Gerichte argumentierten, dass sich die Überwachung auf den privaten Bereich beschränkte und somit zulässig sei. Die Anwältin der Tochter bezeichnete den Fall vor dem BGH als einen „kleinen Fall mit großen Auswirkungen“. Sie betonte, dass Videoaufnahmen in der eigenen Wohnung grundsätzlich erlaubt seien. Zudem sei nicht eindeutig, ob die Überwachung speziell gegen die Mutter gerichtet war.
Europäische Datenschutzgrundverordnung im Fokus
Der BGH muss nun klären, ob der Fall unter das europäische Datenschutzrecht fällt. Insbesondere ist die sogenannte Haushaltsausnahme relevant, die die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten erlaubt. Sollte der BGH Zweifel an der Auslegung haben, könnte er den EuGH anrufen. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im September verkündet.



