Urteil: Private Krankenversicherung muss Cannabis-Therapie zahlen
Bei chronischen Schmerzen können Ärzte in Einzelfällen Cannabis verordnen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten – ob gesetzlich oder privat. Das gilt insbesondere, wenn herkömmliche Schmerztherapien nicht wirken. Das Landgericht Hamburg (Az. 337 O 109/22) hat nun entschieden, dass eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung mit Cannabis-Präparaten übernehmen muss. Darauf macht das Portal „anwaltsauskunft.de“ aufmerksam.
Der Fall: Ein ehemaliger Polizist mit chronischen Schmerzen
Im konkreten Fall ging es um einen ehemaligen Polizisten, dessen Schultergelenk bei einem Dienstunfall im Jahr 2007 ausgekugelt war. Diese Verletzung führte zu einer Fehlstellung und Blockierung der Schulter und damit zu chronischen Schmerzen. Zunächst wurde der Mann nach dem WHO-Stufenschema behandelt, unter anderem mit Opioiden und Muskelrelaxanzien. Doch die Behandlungen blieben wirkungslos oder hatten starke Nebenwirkungen wie Leberschäden und Suchtgefahr. Daher begann der Patient eine Therapie mit ärztlich verordneten Cannabis-Präparaten.
Die Weigerung der Versicherung
Die staatliche Beihilfe übernahm 70 Prozent der Kosten. Als der Mann Anfang 2019 seine private Krankenversicherung um Übernahme der restlichen Kosten bat, lehnte diese ab. Ihre Begründung: Die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig und die Studienlage zur Wirksamkeit unzureichend.
Das Urteil des Gerichts
Der Mann zog vor Gericht und bekam weitgehend Recht. Die Krankenversicherung muss die Kosten von insgesamt mehr als 19.000 Euro übernehmen. Die Richter stützten sich auf ein medizinisches Gutachten, das die Schmerzlinderung durch Cannabis im konkreten Fall bestätigte. Eine fehlende umfassende Studienlage stehe der medizinischen Notwendigkeit nicht entgegen.
Fazit: Private Krankenversicherungen sind zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn Cannabis-Präparate eine begründete und wirksame Alternative bei einer ansonsten austherapierten Schmerzsymptomatik darstellen, so Swen Walentowski, Sprecher von „anwaltauskunft.de“.



