Urteil gegen Orthopäden
Das Landgericht Osnabrück hat einen 43-jährigen Orthopäden zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mediziner hatte über Jahre hinweg heimlich unbekleidete Patientinnen in seiner Praxis gefilmt und fotografiert. Zudem wurde ihm sexueller Missbrauch sowie die Herstellung kinder- und jugendpornografischen Materials vorgeworfen.
Heimliche Aufnahmen seit 2018
Laut Gericht begann der Arzt aus dem Landkreis Osnabrück im Jahr 2018, mit einem Smartphone heimlich Aufnahmen von Patientinnen in seinem Behandlungszimmer zu machen. Später weitete er seine Taten aus: Er fotografierte seine Opfer – darunter ein Kind und mehrere Jugendliche – mit entblößtem Oberkörper und heruntergezogenem Slip von vorne und berührte sie dabei im Intimbereich. Die Vorsitzende Richterin Nadine Laatz-Petersohn erklärte, der Arzt habe den Patientinnen vorgegeben, dass es sich um medizinische Untersuchungen handele, obwohl es dafür keine medizinischen Gründe gab. Seit Oktober vergangenen Jahres wurden mehr als 190 Fälle bewertet; in etwa der Hälfte der Fälle kam es zusätzlich zu den heimlichen Fotos zu medizinisch nicht gerechtfertigten Berührungen im Intimbereich.
Voyeuristischer Trieb
Die Kammer ist überzeugt, dass der Mediziner seinem voyeuristischen Trieb nachgehen wollte. Diesen habe er eigenen Angaben zufolge bereits in der Pubertät verspürt. Während seines Studiums habe er heimlich Kommilitoninnen gefilmt. Nach seiner Facharztausbildung, als er mit seiner Frau eine eigene Praxis führte, gab er laut Gericht wegen der großen beruflichen Belastung immer häufiger seinem Trieb nach. Die Richterin führte aus, dass es dem Mediziner Befriedigung bereitete, sich die heimlich angefertigten Aufnahmen im Nachhinein anzusehen und die besten Fotos auszuwählen. Die voyeuristische Neigung sei im Laufe der Zeit immer drängender geworden, und in einigen Fällen habe er keine Kontrolle mehr darüber gehabt.
Keine Einweisung in Psychiatrie
Die Kammer habe erwogen, den Angeklagten in eine psychiatrische Klinik einzuweisen, entschied sich jedoch für ein lebenslanges Verbot der Behandlung weiblicher Patienten. Grund dafür sei, dass die voyeuristische Neigung nur bei Frauen bestehe. Unter den mehr als 9.000 während des Prozesses gesichteten Aufnahmen befand sich kein einziger Mann. Der Arzt hatte zudem einen Suizidversuch unternommen und war zeitweise in einer psychiatrischen Klinik. Seine Ehe sei gescheitert, inzwischen lebe er alleine und werde psychiatrisch behandelt.
Anzeige einer Patientin
Die juristische Aufarbeitung begann Ende 2021, nachdem eine Patientin Anzeige erstattet hatte. Sie hatte den Verdacht, dass sie gegen ihren Willen mit dem Handy gefilmt worden war. Anfang 2022 wurde die Praxis durchsucht. Die Richterin betonte: „Die Kammer ist überzeugt: Ohne Anzeige hätten Sie weitergemacht.“ Sie wandte sich an den Angeklagten: „Sie wollten Ihr Leben lang Arzt werden, wollten Menschen helfen, sie waren angesehen und geschätzt, die Patienten sind gerne zu Ihnen gekommen.“ Für viele Patientinnen habe er als „fantastischer Orthopäde“ gewirkt. Umso größer sei für die Betroffenen das Erschrecken gewesen, als sie im Zuge der Ermittlungen von den Tatvorwürfen hörten.
Folgen für die Opfer
Die meisten Patientinnen hätten mit Schock, Scham, Trauer und Fassungslosigkeit reagiert, so Laatz-Petersohn. Einige hätten seitdem ihr Vertrauen in Ärzte komplett verloren, andere hätten als Folge auch im privaten Bereich Scheu vor intimen Berührungen aufgebaut. Immerhin habe die Kammer keine Hinweise darauf, dass die Aufnahmen an Dritte weitergegeben wurden.



