Dieser Streit gehört leider zu vielen Urlauben dazu wie Sonnenbrand und Mückenstiche: der tägliche Kampf um die Sonnenliegen am Hotelpool. Doch nicht jeder Tourist kann über dieses Ärgernis hinwegsehen. David Eggert (48) urlaubte zwölf Tage in einem Fünf-Sterne-Hotel auf der griechischen Insel Kos. An keinem einzigen Tag konnte er eine Sonnenliege ergattern. Nach den Ferien zog der Familienvater deshalb vor Gericht – und gewann am Ende den Kampf um die Liege doch noch.
Der Fall
Im Sommer 2024 reiste der Pilot mit seiner Familie nach Kos. „Das war ein super Hotel, sehr groß, fünf Sterne, sechs verschiedene Pools und etwa 400 Liegen“, berichtet Eggert. Der Urlaub kostete insgesamt 7186 Euro. Doch auch in diesem First-Class-Hotel reservierten die Touristen schon früh morgens die Liegen mit ihren Handtüchern. An zwölf Tagen fand die Familie Eggert nicht einmal für ein paar Stunden freie Liegen. „Wir haben jeden Tag eine halbe Stunde nach einer freien Liege gesucht“, so Eggert.
Kinder mussten auf dem Boden sitzen
Für die Kinder endete der Pooltag oft auf dem Boden. „Dann haben die Kinder sich mit Handtüchern auf den Boden gelegt“, erzählt der Familienvater. Und das Schlimmste: „Von Urlaubern war nichts zu sehen, Pools und Liegen blieben meist stundenlang leer.“ Beschwerden beim Hotel und dem Reisebüro brachten nichts. Einfach selbst die Handtücher wegnehmen? Für David Eggert keine Option. „Vor zwei Jahren habe ich mal auf Mallorca solch ein Handtuch einfach beiseite geworfen. Da baute sich dann vor mir ein sehr wütender Engländer auf. Eine solche Situation möchte ich aber nicht im Familienurlaub erleben.“
Veranstalter spricht von „Challenge“
Nach dem Urlaub forderte David Eggert Geld vom Veranstalter zurück. Dieser bot ihm 350 Euro. Als der Deutsche ablehnte, schrieb das Reisebüro, er solle die Liegensuche doch sportlich nehmen – als eine Art Urlaubs-Challenge, bei der der Urlauber gewinnt, der früher aufsteht. „Diese Antwort war eine Frechheit. Ich habe das dann meinem Anwalt geschickt“, empört sich Eggert.
Gericht erkennt Reisemangel an
Das Amtsgericht Hannover erkannte den Reisemangel an. Der Urlauber bekommt Geld zurück: 15 Prozent Minderung für zehn der zwölf Urlaubstage (wegen An- und Abreisetagen), insgesamt 986,70 Euro. Der Veranstalter muss jetzt auch den Rest zahlen. Wichtig für alle Urlauber: Veranstalter müssen eingreifen, wenn Liegen dauerhaft blockiert werden. Passiert das nicht, kann Geld zurückgefordert werden – besonders bei teuren Hotels.



